Parkzonen für Anlieger, wie hier in der Brunnenstraße, sollen die Lage entschärfen. Foto:  

Parkdruck in Villingen-Schwenningen: Alte Bewohnerparkausweise laufen Ende 2025 aus. Wer 2026 weiter parken will, sollte den Antrag jetzt online stellen.

Die Entwicklung des Verkehrs geht auch an der Doppelstadt nicht spurlos vorüber.

 

Immer mehr Fahrzeuge, die Suche nach freien Stellplätzen und ein begrenztes Angebot an Garagen.

In den Stadtbezirken Villingen und Schwenningen gilt in einigen Straßen mit hohem Parkdruck eine Bewohnerparkregelung.

Hier ist der Parkfrust oft hoch

Folgende Zonen stehen dabei laut Stadtverwaltung besonders im Fokus: Goldgrubengasse (I); Bogengasse, Rietgasse, Turmgasse (II); Rosengasse (III); Goethestraße (IV); Brunnenstraße (V); Großherzog-Karl-Straße, General-Horn-Straße, Von-Rechberg-Straße, Schwedendammstraße (VI); Werastraße, Krummer Weg, Lindengasse, Schildmalergasse, Weckengasse, Paulusstraße (VII); Werastraße, Quergasse, Lammstraße, Zimmerstraße (VIII) und Werastraße, Bergstraße, Olgastraße (IX).

In diesen Straßen sollen den Bewohnern bessere Chancen auf einen wohnungsnahen öffentlichen Parkplatz ermöglicht werden.

Das ist das Mittel der Wahl

Zur Parkberechtigung wird vom Bürgeramt ein Bewohnerparkausweis für jeweils ein Jahr ausgestellt. Mit Ende des Jahres 2025 verlieren die bisherigen Parkausweise ihre Gültigkeit.

Das Bürgeramt weist daher alle Personen, die auch im kommenden Jahr 2026 einen Bewohnerparkausweis haben möchten, darauf hin, diesen rechtzeitig bei der Straßenverkehrsbehörde zu beantragen. Die Stadtverwaltung stellt hierfür ein entsprechendes Online-Formular auf ihrer Homepage zur Verfügung.

Hier kann man jetzt den Antrag stellen

Der Antrag ist unter www.villingen-schwenningen.de erreichbar oder direkt unter Eingabe des Kurzlinks: https://v-s.link/by3k9 aufrufbar. Die Gebühr für die Ausstellung des Bewohnerparkausweises beträgt 120 Euro.