Die Anzeige gegen zwei Polizeireiter, die bei den Krawallen nach dem Spiel VfB Stuttgart gegen Karlsruher SC im Einsatz waren, werden nicht weiter verfolgt.
Glaubt man den Zeugenaussagen, die den gut zwei Dutzend Anzeigen zugrunde liegen und in dem 35-seitigen Einstellungsbescheid niedergelegt sind, dann haben sich nach dem Derby bürgerkriegsähnliche Szenen abgespielt. Da ist die Rede von "brutalem Vorgehen der Polizisten zu Pferd", von Schulterverletzungen, Verstauchungen, Zerrungen, Panik, Todesangst und Nervenzusammenbrüchen. Unter anderem sei ein junges Mädchen bei dem Einsatz verletzt worden und musste in einem Krankenhaus versorgt werden. Der Vater des Mädchens ist einer der Anzeigenerstatter.
Zahlreiche sogenannte Fans des KSC hatten sich bereits vor dem Zusammentreffen mit der Reiterstaffel als schlechte Verlierer gezeigt. Sie hatten Schalensitze herausgerissen, eine Toilette im Stadion angezündet sowie mit Pflastersteinen, Bechern und Ähnlichem geworfen.
Beim Abmarsch aus ihren beiden Blöcken in der Untertürkheimer Kurve sollen Unruhestifter versucht haben, am Fritz-Walter-Weg Absperrzäune niederzureißen. Offenbar waren sie von VfB-Anhängern durch Würfe mit Bechern und Pferdeäpfeln zusätzlich provoziert worden. Acht Polizeipferde kamen daraufhin zum Einsatz. Zeugen sagen, einige Reiter seien mit hohem Tempo in die Menge geprescht und hätten wild mit Schlagstöcken um sich geprügelt. Dem widerspricht die Polizei. Die Pferde seien im Schritttempo in den Weg geritten worden. Die zwei Reiter, gegen die später die Anzeigen erstattet wurden, hätten sich bedroht und attackiert gefühlt und deshalb zum Schlagstock gegriffen. Aus dem Funkverkehr gehe ebenfalls hervor, dass Polizeireiter angegriffen worden seien.
Die Polizeiführung sprach später von einer möglichen Überreaktion der beiden Beamten, bezeichnete den Einsatz der Reiterstaffel aber als notwendig.
"Es hat sich kein hinreichender Tatverdacht ergeben", begründet Claudia Krauth von der Staatsanwaltschaft die Einstellung des Verfahrens.
Es ist allerdings davon auszugehen, dass einige der Anzeigenerstatter Beschwerde gegen die Einstellung einlegen. Dazu haben sie zwei Wochen Zeit. Dann muss sich der Generalstaatsanwalt nochmals mit dem Vorgang beschäftigen.