Diese Straße gehört eigentlich zu den am meisten befahrensten der Stadt Cochabamba. Doch statt im Stau stehende Busse sind am „Día de Peatón“ sind lediglich Fahrradfahrer und Spaziergänger anzutreffen, die sich frei bewegen. Foto: Fiona Dorn

Schwabo-Mitarbeiterin Fiona Dorn aus Kirnbach ist seit August in Bolivien. Dort arbeitet sie in Cochabamba bei einer Organisation, die Menschen hilft, die in armen Verhältnissen leben.

Dreimal im Jahr findet in Cochabamba der „Día de Peatón“, der Tag der Fußgänger, statt. An diesem Sonntag ist es von morgens um 9 Uhr bis abends 18 Uhr nicht erlaubt, sich mit dem Auto, Motorrad oder anderen durch Kraftstoff betriebenen Verkehrsmitteln durch die Stadt zu bewegen.

 

Das soll einerseits daran erinnern, die Sicherheit im Straßenverkehr zu wahren, zudem die Feinstaubbelastung reduzieren. Den „Día de Peatón“ gibt es in ganz Bolivien – in den Städten La Paz und El Alto, in Sucre, Santa Cruz und Potosí. Der nationale Tag ist der erste Sonntag im September. Initiiert hat das Ganze die Regierung Cochabambas.

„Tag der Fußgänger“ gegen hohe Feinstaubbelastung

Die Stadt weist für ihre Größe die vergleichsweise schmutzigste Luft Boliviens auf, was unter anderem auf ihre geografische Lage zurückzuführen ist. Im Tal gelegen, vom Gebirge eingekesselt, kann man sich Cochabamba, was die Feinstaubbelastung betrifft, wie eine Art „bolivianisches Stuttgart“ vorstellen. Neben der alltäglichen Verschmutzung durch Verkehr und Industrie verschlechtert sich die Luftqualität außerdem an den traditionellen Feiertagen. Zu Ehren der Mutter Erde (Pachamama) wird rund um Lagerfeuer gefeiert, durch das Verbrennen von Koka Segen erbeten. In diesen Tagen sind morgens nicht einmal mehr die sonst klaren Bergspitzen erkennbar.

Der „Dia de Peatón“ ist immer ein großer Tag für alle Fahrradfahrer, Familien und Hundebesitzer, ebenso alle, die gerne einen Tag an der frischen Luft verbringen. Und gewillt sind, einige Kilometer zu Fuß zurückzulegen.

Bereits am Morgen sind die Straßen voll mit Essensständen, Spielen und Attraktionen für jedes Alter. Tanz- und Musikgruppen sind zu sehen, viele Verkäuferinnen und Verkäufer, die Handgemachtes anbieten. Mein Boxteam, dem ich Anfang des Jahres beigetreten bin, bot ein offenes Sparring auf der Straße an. Die besonders talentierten Gewinner eines Matches bekamen eine freie Mitgliedschaft für den ersten Monat geschenkt. Auf diese Art versuchen auch Fitnessstudios und Tanzkurse, neue Mitglieder anzuwerben. Das kann dazu führen, dass der Unbedarfte mitten in seinem Spaziergang plötzlich zum Tanzen aufgefordert wird oder sich in einem Flashmob wiederfindet.

Der letzte „Día de Peatón“ fiel mit Anfang April noch in die Regenzeit. Und so wurden wir am Sonntagmorgen von einem Platzregen überrascht. Die Straße vor unserem Haus war geflutet, was das Markttreiben für diesen Stadtteil leider vorzeitig beendete.

Tag trotz Regens in vollen Zügen genossen

Ein paar Straßen weiter konnten wir glücklicherweise in den bunten Rummel eintauchen und unseren letzten „Día de Peatón“ in vollen Zügen genießen.

Ich liebe diesen Tag, er gibt einem die Möglichkeit, seine Umgebung auf andere Weise zu entdecken. Es ist ein Tag der Begegnung und der Familie. Nicht zu vergessen, ist es durch die Abwesenheit von Verkehr und zugehörigem Lärm, ruhig und äußerst angenehm, sich draußen zu bewegen oder einfach zu entspannen.

Der bolivianische Tag der Fußgänger und Fahrradfahrer ist ein sehr fortschrittliches und einmaliges Konzept, dass ich mir auch in deutschen Innenstädten vorstellen könnte. Und wünschen würde, um mehr Bewusstsein für eine nachhaltige, gesunde und sichere Art der Fortbewegung zu schaffen.

Ein besonderer Tag

Der „Día de Peatón“ findet in Cochabamba dreimal im Jahr, jeweils am ersten Sonntag im April, September und Dezember, statt. Von 9 bis 12 Uhr darf kein motorisiertes Fortbewegungsmittel genutzt werden. Das Verletzten der Regel wird mit einer Strafe von 200 Bolivianos (27 Euro), für bolivianische Verhältnisse viel Geld, geahndet. Transport zum oder vom Flughafen ist gestattet, doch nur mit Sondergenehmigung. Rettungsfahrzeuge sind ebenfalls vom Fahrverbot ausgenommen.