Die Verwaltung setzt das Glücksspielgesetz um, die Stadt erwartet Rechtsstreitigkeiten mit Betreibern.
Lahr - Die Betreiber von neun Spielhallen in Lahr werden demnächst unangenehme Post von der Stadt erhalten – nämlich die Nachricht, dass sie schließen müssen. In drei Fällen habe man dagegen die Erlaubnis für den weiteren Betrieb bereits erteilt, so die Verwaltung. Drei weitere Genehmigungen würden voraussichtlich ebenfalls erteilt, wobei diese Fälle aber noch nicht endgültig entschieden seien, so die Stadt.
Hintergrund sind rechtliche Vorgaben. Die Genehmigungen für die Spielhallen in Lahr waren nämlich, wie in vielen anderen Kommunen Baden-Württembergs, bis zum 30. Juni 2021 befristet. Laut Landesglücksspielgesetz aus dem Jahr 2012 müssen Spielhallen einen Mindestabstand von 500 Metern zu Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie zu anderen Spielhallen einhalten. Für bestehende Einrichtungen galt jedoch bis Ende Juni dieses Jahres eine Übergangsfrist.
Nach welchen Kriterien ein Betrieb genehmigt oder abgelehnt werden soll, wenn Spielhallen untereinander den Mindestabstand nicht einhalten, regelt das Landesglücksspielgesetz nicht, wie in der Mitteilung aus dem Rathaus betont wird. Viele Kommunen hätten daher eine Novellierung des Gesetzes zum 1. Juli 2021 erwartet – diese sei jedoch nicht erfolgt. Zugleich müssten die Kommunen bei der Entscheidung über die Anträge der Spielhallenbetreiber die Abstandsregeln nun umsetzen. "Nachdem die neuen Abstandsregelungen nun seit neun Jahren bekannt sind, kann ein Härtefall nach Auffassung der Stadt nur noch in absoluten Ausnahmefällen in Betracht kommen", heißt es aus dem Rathaus.
"Schließungsanordnungen mit Sofortvollzug" sind geplant
Die Entscheidungen, welche Spielhalle den Betrieb einstellen muss und welche weitermachen darf, werden individuell geprüft. Die endgültige Entscheidung in diesen Fällen werde sich noch einige Zeit hinziehen. Denn teilweise würden noch nicht alle Unterlagen vorliegen – oder sie wurden zwischenzeitlich bereits wieder ergänzt oder korrigiert.
In den Fällen, in denen der Weiterbetrieb nicht genehmigt werde, sind laut der Verwaltung "Schließungsanordnungen mit Sofortvollzug" geplant. Dagegen werden sich einige Betreiber juristisch wehren, vermutet man auf den Rathaus. Teilweise haben Spielhallen-Betreiber gegenüber unserer Zeitung bereits Klagen angekündigt.
Die Betreiber von Spielhallen sind laut Landesglücksspielgesetz "verpflichtet, der Entstehung von Spielsucht vorzubeugen". Dafür müssen sie darlegen, welche Maßnahmen sie zur Verhinderung pathologischen Glücksspiels ergreifen und wie sie mit Verstößen umgehen. Die Qualität der eingereichten Sozialkonzepte dient der Stadt als Kriterium, welche Spielhallen nun geschlossen werden. Außerdem prüft die Verwaltung, ob es in der Vergangenheit bereits zu Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten gekommen ist – was bei der Bewertung positiv oder negativ ins Gewicht fällt, wie es heißt.
Insgesamt gibt es in Lahr bislang 16 Spielhallen, davon fünf Doppel- und sechs Einzelspielhallen. Neun davon sollen dichtgemacht werden.
Glücksspiel kann süchtig machen. Infos und Hilfe unter www.bzga.de.