Die 26-jährige Frau aus Waiblingen hat zugegeben, das kleine Mädchen ausgesetzt zu haben.

Fellbach – Nach nur einem Tag ist die Mutter des Säuglings, der am Dienstagmorgen mit lebensgefährlichen Unterkühlungen in der Fellbacher Innenstadt entdeckt wurde, von der Polizei ermittelt worden. Dabei handelt es sich um eine 26-Jährige Alleinerziehende aus Waiblingen, die in unmittelbarer Nähe des Fundorts an der Cannstatter Straße als Verkäuferin arbeitet.

Die Frau hatte ihr neugeborenes Mädchen in einem Hof der sogenannten Wohncity völlig nackt in einer Pflanzenrabatte ausgesetzt. Das Baby, das drei Stunden bei rund drei Grad Celsius in der Kälte lag, schwebt nach Angaben von Polizeisprechers Klaus Hinderer weiter in akuter Lebensgefahr.

Dass die Polizei diesen Fall schnell aufklären konnte, ist indes kein Zufall. Denn die Frau arbeitete in einem der Geschäfte des Gebäudekomplexes - und gehörte zu den ersten Zeuginnen. Wie sich inzwischen herausstellte, hatte sie ihr Kind am frühen Dienstagmorgen im Lagerraum des Geschäfts unbemerkt und ohne fremde Hilfe zur Welt gebracht. Anschließend legte sie das Neugeborene ganz in der Nähe in der Rabatte ab - und kehrte an ihren Arbeitsplatz zurück, als wäre nichts geschehen, und bediente Kunden. Später jedoch plagten sie wohl doch Gewissensbisse. Denn sie informierte einen Anlieferer des Betriebs über "Kindergeschrei da draußen" und ging mit dem Mann an die Ablagestelle. Der Lieferant verständigte sofort die Polizei.

 Mutter trug immer wallende Kleidung

Dass ihre Kolleginnen sie nicht sofort in Verdacht hatten, hängt wohl damit zusammen, dass die 26-Jährige oft wallende Kleidung trug und deshalb ihre Schwangerschaft gar nicht erkennbar war. So gab es den entscheidenden Hinweis auf sie auch erst am Mittwochmorgen. Die Beamten nahmen die Mutter, die noch ein zweijähriges Kind hat, in ihrer Waiblinger Wohnung fest. Sie leugnete zunächst, gestand dann aber doch. Als Motiv gab sie "Überlastung" an.

Gegen die 26-jährige Deutsche wird ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Aussetzung eingeleitet, so Staatsanwältin Claudia Krauth. Bei einem Schuldspruch droht der Frau eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr.

Einen ähnlichen Fall gab es im Mai 2005 in Kornwestheim, als eine 20-Jährige ihr Neugeborenes vor einem Seniorenheim abgelegt hatte. Die Alleinstehende, die ebenfalls noch ein Kleinkind hatte, wurde von der Stuttgarter Staatsanwaltschaft angeklagt, dann aber vom Amtsgericht Ludwigsburg freigesprochen. Die Mutter hatte die Nachtglocke betätigt, damit Pfleger das Kind finden sollten. Härter entschieden Richter 2005 im niedersächsischen Jever, die eine 34-jährige Mutter zu 15 Monaten Haft auf Bewährung verurteilten.