Auf diese große Öffentlichkeit hätte Empfingen wohl gerne verzichtet. Alleine die direkten Kosten rund um die Schlangen liegen bei über 20 000 Euro. Doch warum bleibt die Gemeinde auf den Kosten sitzen?
Dass Empfingen ein paar Tage mit seinen Schlangenfunden am Tälesee in aller Munde, im Rundfunk und in den Schlagzeilen der Zeitungen war, muss die Gemeinde Empfingen jetzt recht teuer bezahlen.
Im Sommer vergangenen Jahres sind am Empfinger Tälesee nach und nach drei tote und elf lebende Würgeschlangen gefunden worden. Die lebenden Pythons wurden damals in eine Auffangstation für Reptilien gebracht. Nach vorherrschender Auffassung ist die Zuständigkeit bei der Gemeinde, in deren Gebiet die Tiere gefunden wurden. Sie muss damit für die Unterbringung, Pflege, Ernährung und der Behandlung für Verletzungen der Tiere aufkommen.
Ein Fundtier muss auch dann als solches behandelt werden, wenn es Anhaltspunkte gibt, dass das Tier ausgesetzt worden sein könnte. Meldet sich der Eigentümer nicht in den nächsten vier Wochen, wird das Tier als herrenlos gemeldet und somit endet normalerweise auch die Kostenerstattungspflicht der Gemeinde gegenüber dem Tierheim.
Das Verfahren wurde im März 2024 eingestellt
In der Praxis kann dies aber auch bis zu sechs Monate andauern. Mit Hilfe des Rechtsanwaltsbüros Kroll & Partner, wurde in Empfingen die Kostenerstattungspflicht auf den Zeitraum vom 11. Juli 2023 bis 15. September 2023 begrenzt.
Im März dieses Jahres sei nun das Verfahren eingestellt worden, wie Bürgermeister Ferdinand Truffner in der jüngsten Gemeinderatssitzung erläuterte. Es liege zwar sehr nahe, dass der Hauptverdächtige die Schlangen ausgesetzt habe, aber nach mehreren Eigentums- und Besitzübertragungen kann das nur vermutet werden, und so könne er auch nicht belangt werden, informierte ein enttäuschter Bürgermeister.
Da es grundsätzlich schwierig sei, für Königspythons Besitzer zu finden, kam ein Verkauf der Tiere, um die Kosten abzudecken, nicht in Frage und so habe die Auffangstation die Schlangen zwischenzeitlich an Interessierte verschenkt.
Eine Tötung von Fundtieren wäre nur bei Krankheit oder Verletzung und nach tierärztlichem Urteil zulässig gewesen.
Weil der Königspython nicht zu den Giftschlangen zählt, bestand damals keine Gefahr für Besucher und Badegäste. Viel mehr sind Königspythons „Anfängerschlangen“ bei Sammlern. Anfangs seien sie klein und niedlich, dann aber würden sie groß und der Liebreiz gehe verloren, so Truffner.
Verwaltung verfolgt Schadensersatz nicht weiter
Da Kroll & Partner einschätzt, dass in einem weiteren Verfahren die Kosten anderweitig als der Gemeinde Empfingen anzulasten seien, kam der Gemeinderat dem Vorschlag. der Verwaltung auf die Schadensersatzansprüche vom Fund der Schlangen am Tälesee im Jahr 2023 zu verzichten, einstimmig nach.
In der Hauptsatzung der Gemeinde Empfingen ist der Bürgermeister zuständig für den Verzicht auf Ansprüche der Gemeinde von Rechtsstreiten und den Abschluss von Vergleichen, wenn der Streitwert oder bei Vergleichen das Zugeständnis der Gemeinde im Einzelfall nicht mehr als 10.000 Euro beträgt. In dem Fall der Schlangenfunde 2023 am Tälesee übersteigen die etwaigen Kosten die Zuständigkeit des Bürgermeisters und obliegen dem Gemeinderat.
Die Kosten für die Schlangenfunde
Die Kosten der Schlangenfunde betragen 19 355,12 Euro für die Auffangstation und 1491,07 Euro für die Anwälte, was 20 846,19 Euro Gesamtkosten bedeutet. Sofern eine weitere anwaltliche Vertretung gewünscht werde muss, entstehen weitere Kosten von 6744,11 Euro ausgegangen werden. Diese setzten sich zusammen aus 1295,43 Euro für die Anwaltskanzlei, 5448,68 Euro Prozesskosten.
Dass Schlangen ausgesetzt werden, kommt leider immer wieder vor. So gab es beispielsweise im vergangenen Jahr auch ein Vorfall in Breisach.