In einigen Landkreisen gilt die Ausgangsbeschränkung weiterhin zwischen 21 und 5 Uhr. (Symbolfoto) Foto: Jaromir Chalabala/ Shutterstock

Nicht alle handeln streng nach 7-Tage-Inzidenz. Verfügung an vier Bedingungen geknüpft.

Das Land nimmt bei den Ausgangsbeschränkungen nun die Kommunen in die Pflicht. Die müssen vor der Entscheidung aber eine Gefahrenprognose abgeben. Nur noch in jenen Stadt- und Landkreisen müssen die Menschen nachts zu Hause bleiben, die eine gewisse Zahl von Corona-Neuinfektionen aufweisen.

Oberndorf - Die Gesundheitsämter werden vom Land dazu angewiesen. Bisher stand die Vorschrift in der Coronaverordnung des Landes, künftig müssen die betroffenen Kommunen dazu eine Allgemeinverfügung erlassen. Doch das erfordert Zeit. Sie wissen das erst seit dem späten Mittwochabend. Die Sperre tritt also vielerorts erst in der Nacht zum Freitag in Kraft. So entstand eine zeitliche Lücke, denn der Verwaltungsgerichtshof hat die landesweite Regelung mit Wirkung ab 11. Februar, 5 Uhr, gekippt.

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Es gibt mehrere Bedingungen. Erstens müssen in den letzten sieben Tagen mindestens 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner aufgetreten sein (die sogenannte 7-Tages-Inzidenz); zweitens muss dieser Wert sieben Tage in Folge überschritten bleiben; drittens hat das zuständige Gesundheitsamt ein diffuses Infektionsgeschehen festzustellen; viertens sollte eine erhebliche Gefahr bestehen, dass das Coronavirus trotz anderer Schutzmaßnahmen nicht eingedämmt werden kann – die Ausgangssperre muss also die letzte Maßnahme sein, wenn alles andere ausprobiert worden ist.

Wenn zum Beispiel wie jüngst in Calw zahlreiche Fälle in einem Krankenhaus auftreten, schnellt die Inzidenz zwar hoch, das Infektionsgeschehen ist aber nicht diffus. Die Behörden vor Ort müssen also darlegen, wie die 50-er Inzidenz zustande kommt, ehe sie eine kreisweite Ausgangssperre verhängen.

Wie ist die aktuelle Lage in den Kreisen? Ganz unterschiedlich. Am Mittwochabend betrug die Sieben-Tages-Inzidenz im Land 55,9. Zuletzt lagen 26 der 44 Stadt- und Landkreise im Südwesten über dem Wert von 50.

Fastnachts-Entscheidung im Schwarzwald-Baar-Kreis

Im Schwarzwald-Baar-Kreis hat das Landratsamt am Donnerstagmittag reagiert und eine Allgemeinverfügung erlassen. Aufgrund einer Inzidenz von über 70 gilt dort ab Freitag eine kreisweite Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr. Landrat Sven Hinterseh erklärte in einer Mitteilung, dass man sich die Entscheidung nicht leicht gemacht habe. "In Anbetracht der jetzigen Fastnachtstage war es für uns von Bedeutung, dass wir den bis jetzt erzielten Erfolg der Eindämmung des Coronavirus und den nun sinkenden Zahlen nicht leichtfertig verspielen", betonte er. Die Allgemeinverfügung gilt zunächst bis zum Monatsende.

Calwer Wert zu hoch

Der Landkreis Calw verfährt auf dieselbe Weise und erlässt seit Donnerstag für das Kreisgebiet eine nächtliche Augangsbeschränkung. Diese ist zunächst bis 28. Februar 2021 befristet. Sobald der 7-Tages-Inzidenzwert mindestens drei Tage in Folge unter 50/100 000 Einwohnern liegt, wird die Allgemeinverfügung, die die Ausgangssperre regelt, wieder aufgehoben. Die Inzidenzzahl im Kreis Calw liegt deutlich über 50 (zuletzt bei 91,7).

Freudenstadt fein raus

Der Landkreis Freudenstadt plant aktuell keine nächtlichen Ausgangsbeschränkungen. "Das Infektionsgeschehen ist derzeit überschaubar", sagt Sabine Eisele, Pressesprecherin des Landratsamts, zur Lage vor Ort. Die offizielle Sieben-Tages-Inzidenz des Landesgesundheitsamts für den Kreis sei seit 30. Januar stetig unter dem Wert von 50, am Mittwoch habe der Wert bei 27,1 gelegen. "Er liegt erheblich unter der Eingriffsschwelle. Deshalb sind die Tatbestandsvoraussetzungen für die Anwendung dieses neuen Erlasses nicht erfüllt", sagt Eisele. Es gebe im Kreis Freudenstadt demnach "weder Rechtsgrundlage noch Anlass" für eine Ausgangssperre.

Zollernalbkreis: Über Marke – keine Sperre

Auch im Zollernalbkreis wird es vorerst keine nächtliche Ausgangsbeschränkung geben. Das teilte das Landratsamt am Donnerstag mit. Je nach Entwicklung der Fallzahlen könnte es in den nächsten Tagen aber auch eine andere Entscheidung geben. Die 7-Tage-Inzidenz im Zollernalbkreis lag zuletzt zwar noch über der Marke von 50 (Donnerstag: 53,3), allerdings nur knapp. Das Landratsamt ist indes der Meinung, dass eine Ausgangsbeschränkung unverhältnismäßig wäre. Kontaktbeschrän-kungen seien nach wie vor das effektivste Mittel, um das Infektionsgeschehen einzudämmen. "Wir appellieren zunächst an die Vernunft der Bürger im Zollernalbkreis, nun zu Beginn der Fasnet die erreichten Fortschritte bei der Eindämmung der Pandemie nicht leichtfertig aufs Spiel zu setzen. Nicht alles, was jetzt theoretisch ohne Ausgangssperre erlaubt ist, sollte tatsächlich ausgenutzt werden", appellierte Landrat Günther-Martin Pauli.

"Notverkündung" im Kreis Rottweil

Der Kreis Rottweil macht von der Möglichkeit der regionalen Ausgangssperren Gebrauch: Wie das Landratsamt nach längerer Beratung am Donnerstag auf Nachfrage mitteilt, werde noch im Laufe des Donnerstagabends eine Allgemeinverfügung über nächtliche Ausgangsbeschränkungen von 21 bis 5 Uhr erlassen. Diese werde auf der Homepage des Kreises "notverkündet". Gültig werde die Verordnung in der Nacht von Donnerstag auf Freitag um 0 Uhr und gelte bis Freitag, 19. Februar, 24 Uhr, teilte die Behörde mit. Im Kreis Rottweil ist die Sieben-Tage-Inzidenz aktuell auf 70,1 angestiegen. Zuletzt wurde trotz höchster Hygienemaßnahmen ein Ausbruch in der örtlichen Helios-Klinik bekannt. Fünf Patienten und 39 Mitarbeiter sind betroffen. Es laufen weitere Massentests.

Ortenau vertraut Bürgern

Zwar liegt die Sieben-Tage-Inzidenz auch im Ortenaukreis mit 79,1 (Stand Mittwoch) deutlich über dem Schwellenwert. Trotzdem sei eine Verlängerung der nächtlichen Ausgangssperre nicht nötig, teilt die Kreisverwaltung mit. Das Gesundheitsamt könne auch bei Inzidenzen von deutlich mehr als 50 noch jeden Kontakt "ohne Qualitätsverluste" nachverfolgen, betont das Landratsamt. Eine erhebliche Gefährdung sei auch nicht auszumachen: Die Zahl der Neu-Infektionen sinke kontinuierlich, bei der Bevölkerung sei kein erhebliches Fehlverhalten auszumachen.

Lörrach befolgt Erlass

Die Mitteilungen der Kreise gleichen sich – wie beispielsweise in Lörrach, in der es heißt: "Ab Freitag, 12. Februar, gilt im Landkreis Lörrach eine Ausgangsbeschränkung von 21 Uhr bis 5 Uhr morgens." Damit setzte das Landratsamt einen Mittwochabend veröffentlichten Erlass des Landes Baden-Württemberg um. Wie andernorts auch gelte die Allgemeinverfügung zunächst bis zum 1. März 2021. Es folgt die mögliche aussetzende Wirkung: "Sollte unabhängig davon drei Tage in Folge die 7-Tages-Inzidenz unter 50 sinken, wird die Ausgangsbeschränkung ebenfalls aufgehoben. Maßgeblich hierfür sind die Lageberichte des Landesgesundheitsamts."