So hatten sich die Schüler ihre Herbstferien sicher nicht vorgestellt – in der Grundschule am Dissenhorn in Göllsdorf wurden fünf Erstklässler positiv getestet, wie unsere Redaktion erfahren hat.
Rottweil-Göllsdorf - Der erste Fall wurde am Freitag vor den Ferien, also am letzten Schultag bestätigt. Mittlerweile wurden der Schulleitung vier weitere Fälle gemeldet, teilt Schulleiterin Andrea Haunstetter-Mössinger auf Nachfrage mit. Auch die Lehrerin der Klasse sei positiv auf Corona getestet worden. Alle positiv getesteten Fälle befänden sich insgesamt für zwei Wochen in Quarantäne.
Da ab fünf Personen von einem Ausbruchgeschehen innerhalb einer Klasse ausgegangen werden muss, bedeute das für die gesamte Schulklasse eine Quarantäne von zehn Tagen. "Ein Glück, dass diese Tage in die Herbstferien gefallen sind", so Haunstetter-Mössinger. Die Kinder könnten nach der Quarantäne, also am Dienstag zurückkommen, freigetestete Kinder sogar schon am Montag.
Erstmals betroffen
Insgesamt besuchen 24 Kinder die Klasse eins in Göllsdorf. Die Eltern würden die Ergebnisse der Tests an die Schule weiterleiten. Es sei zu hoffen, dass nicht noch mehr Kinder positiv getestet würden, sagt Haunstetter-Mössinger. Die Grundschule am Dissenhorn ist erstmals betroffen. Bislang wären zwar innerhalb Familien einzelne Coronafälle aufgetaucht, aber nicht innerhalb der Schülerschaft. "Das war fast ein Wunder. Hoffentlich sind nicht noch andere Klassen betroffen", so die Schulleiterin.
Als Reaktion auf die aktuell sehr hohen Corona-Fallzahlen wurde noch am Freitag vom Sozialministerium ein Strategiewechsel in der Corona-Fall- und Kontaktnachverfolgung beschlossen.
Danach wird bei den Gesundheitsämtern in Baden-Württemberg das Vorgehen bei der Ermittlung von Corona-Fällen und deren Kontaktpersonen umgestellt. Dieses konzentriert sich auf größere Ausbruchsgeschehen und den Schutz vulnerabler Gruppen, beispielsweise in Alten- und Pflegeheimen. So wird auch das Gesundheitsamt Rottweil ab sofort positiv getestete Personen nicht mehr routinemäßig kontaktieren, teilte das Landratsamt mit. Dennoch bestehe die entsprechende Absonderungspflicht, die behördlich kontrolliert werde, nach wie vor.
Wann absondern?
Personen mit einem positiven Antigen-Schnelltest oder PCR-Test müssen sich in häusliche Absonderung begeben. Diese beträgt in der Regel 14 Tage. Wer keine Symptome hat und geimpft ist, kann sich nach fünf Tagen per PCR-Test freitesten und die Absonderung beenden, wenn das Ergebnis negativ ist.
Ungeimpfte Haushaltsangehörige von positiv getesteten Personen müssen ebenfalls für zehn Tage in Absonderung. Diese kann vorzeitig beendet werden durch einen negativen PCR-Test ab Tag fünf der Absonderung (für Schüler und regelmäßig getestete Kita-Kinder genügt ein Antigen-Schnelltest) oder durch einen negativen Antigen-Schnelltest ab Tag sieben.
Personen, die Kontakt zu einer positiv getesteten Person hatten, sollten Kontakte weitestgehend reduzieren und beim Auftreten von Symptomen ärztlichen Rat einzuholen und sich testen lassen.