Die Anwohner im nicht historischen Teil der Dornstetter Straße in Aach können aufatmen. Sie haben keine Erschließungsbeiträge für den Ausbau der Straße zu befürchten. Davon wurde im Frühjahr noch ausgegangen.
Gute Nachrichten für die Anlieger der Dornstetter Straße in Aach: Nach gründlicher Prüfung der Sachlage hat die Stadtverwaltung vorgeschlagen, keine Erschließungsbeiträge für den Ausbau zu erheben. Der Gemeinderat hat diesem Vorschlag in einer nichtöffentlichen Sitzung zugestimmt. Das geht aus einer Pressemitteilung der Stadt Dornstetten hervor.
Das Thema Erschließungsbeiträge für den Ausbau der Dornstetter Straße hat im Frühjahr hohe Wellen in Aach geschlagen. Wobei nicht die geplante Baumaßnahme selbst in der Kritik stand, sondern der Umstand, dass Anliegern im nicht historischen Teil der Dornstetter Straße hohe Erschließungskosten drohten.
Die Sachlage hinter dem Thema erwies sich als sehr komplex, heißt es in der Mitteilung weiter. Über Monate lief das Verfahren zwischen Stadt und Landratsamt hin und her, um juristische Klarheit in die Sache zu bringen. Rechtlich wasserfest geklärt werden konnte das Thema aber bis zum Schluss nicht.
Historische Substanz
„Ein Fall dieser Art wurde bisher noch nie richterlich entschieden“, erklärt Bürgermeister Bernhard Haas die Lage. „Angesichts der Unsicherheiten haben Stadtverwaltung und Gemeinderat deshalb im Interesse der Anlieger entschieden, keine Erschließungsbeiträge zu erheben.“ Der Hintergrund des Themas ist so komplex wie die Rechtslage, teilt die Stadt mit. Ein Teil der Dornstetter Straße ist historische Substanz – die Anlieger wären dort ohnehin beitragsfrei geblieben. Doch bei der erneuten Überprüfung der Erschließungssituation stellte sich heraus, dass die Dornstetter Straße in den 1970er- und 1980er-Jahren schon einmal ausgebaut wurde.
Zwar entsprach der Ausbau damals nicht genau den geplanten Vorgaben, aber wichtige Arbeiten, wie der Unterbau der Straße, die Entwässerung und die Beleuchtung wurden schon damals ausgeführt.
20 Jahre Verjährungsfrist
Mit einer Änderung des Kommunalabgabengesetzes wurde eine Verjährungsfrist von 20 Jahren eingeführt. Diese Frist bezieht sich darauf, ab wann die Anlieger vom Straßenausbau profitieren. Im Amtsdeutsch spricht man davon, wann die sogenannte „Vorteilslage“ eingetreten ist. „Wahrscheinlich war das bereits in den 1970er- oder 1980er-Jahren der Fall“, fasst Bürgermeister Haas zusammen.
Die Abgabenpflicht der Anlieger wäre damit verjährt. Kleinere Abweichungen von der Planung aus der Zeit seien nicht so gravierend, dass sie diese Verjährung stoppen würden. Heißt: Die Anlieger der Dornstetter Straße in Aach müssen für das nun abgeschlossene Ausbauprojekt keine Erschließungsbeiträge mehr befürchten.
Keine Auswirkungen auf andere Projekte
„Das ist aber eine Einzelfallentscheidung“, betont Haas. „Sie hat keine Auswirkungen auf andere Straßenbauprojekte in der Vergangenheit oder Zukunft.“ Erschließungsbeiträge können von Stadt und Gemeinderat sowieso nicht nach Laune und Gutdünken erhoben werden. Hierzu gebe es konkrete rechtliche Vorgaben von Seiten der übergeordneten Behörden.
Da die Sachlage im vorliegenden Fall aber sehr unsicher sei, dürfen sich die Anlieger der Dornstetter Straße freuen – im Zweifel hat der Gemeinderat für die Bürgerschaft entschieden, heißt es abschließend.