Ein 30-jähriger Syrer steht seit Dienstag vor dem Landgericht: Er soll in 16 Fällen Menschen bei der illegalen Einreise geholfen und dafür Geld kassiert haben.
Schwer schluchzend schloss der Angeklagte vor den Augen der Prozessbeobachter seinen neugeborenen Sohn in die Arme. Das Kind war vor gut einen Monat während der Untersuchungshaft des 30-Jährigen zur Welt gekommen. Nun hat er seinen Sohn erstmals sehen können.
Offenbar war es nicht gelungen eine Besuchserlaubnis zu beantragen, da es Schwierigkeiten mit der Geburtsurkunde des Kindes gibt. Es brauche die Unterschrift des Vaters – da dieser jedoch in U-Haft sitze, sei die nicht zu organisieren gewesen, erläuterte Verteidiger Jan-Carl Janssen. Richter Matthias Eckelt gestattete dem Familienvater daher, seine Frau und das Kind zu begrüßen.
Vor der Gericht steht der 30-jährige Syrer, weil ihm die Staatsanwaltschaft „gewerbs- und bandenmäßiges Einschleusen von Ausländern in 16 Fällen“ vorwirft. Zwischen Herbst 2021 und Frühjahr 2022 soll sich der damals in Athen wohnhafte Angeklagte mit mehreren Personen zum Zweck zusammengeschlossen haben, „künftig möglichst viele syrische Staatsangehörige ohne Einreiseberechtigung bei der Einreise nach Deutschland zu unterstützen“, so Staatsanwalt Rainer Hornung-Jost.
30-Jähriger soll Hauptorganisator gewesen sein
Der 30-Jährige soll dabei Hauptorganisator und in Asylbewerbereinrichtungen in Griechenland auch unter dem Decknamen „Abu Faruq“ als Schleuser bekannt gewesen sein. Er soll Reisedokumente besorgt und den Reisenden per Telefon beratend zur Verfügung gestanden haben. Dafür habe er ein Entgelt zwischen 3000 und 5500 Euro pro Fall kassiert.
Die Reisen verliefen laut Anklage per Flugzeug entweder direkt oder über Umwege nach Deutschland. Der Staatsanwalt ging kurz auf jeden der 16 Fälle ein. Insgesamt soll der Angeklagte so 76 200 Euro eingestrichen haben. „Mit den erwirtschafteten Mitteln wollte der Angeklagte sein Leben in Deutschland verbessern und Vermögen für eine mögliche Zukunft im Ausland aufbauen“, so die Anklage. Der mittlerweile im Ortenaukreis lebende Angeklagte ist seit August in Haft.
Angeklagter schweigt zu den Vorwürfen
Anwalt Janssen kündigte an, dass sein Mandant sich nicht zu den Vorwürfen äußern werde. Er selbst verlas für den 30-Jährigen lediglich eine Erklärung zu persönlichen Verhältnissen – gab zunächst jedoch als Verteidiger eine „Eröffnungserklärung“ ab. Janssen zog dabei in Zweifel, ob es sich bei seinem Mandanten tatsächlich um „Abu Faruq“ handelt – wovon sich die Staatsanwaltschaft überzeugt zeige.
Er betonte, dass man seinem Mandanten erstmal nachweisen werde müssen, dass eine bei den Schleusungen verwendete türkische Handynummer tatsächlich ihm zuzuordnen sei und wie belastende Chatnachrichten auf dessen Handy gelangt seien. „Das wird durch einen technischen Sachverständigen zu klären sein“, so Janssen. Zudem zeigte sich der Verteidiger unzufrieden, dass nur Polizeibeamte und nicht auch die illegal eingereisten Syrer auf der Zeugenliste auftauchten. Auch ob es tatsächlich eine „Bande“ gegeben habe, zog er in Zweifel.
Verfahren droht lang und zäh zu werden
„Dass wir die Beamten geladen haben, ist dem geschuldet, dass wir die Anschrift von nahezu allen Eingeschleusten nicht haben“, erläuterte Richter Eckelt und gab zu bedenken: „Bleibt es bei der fehlenden Einlassung des Angeklagten zur Sache, wird es ein sehr langer, sehr zäher Prozess – den die Kammer gewillt ist zu führen.“
Eckelt regte ein Verständigungsgespräch unter Ausschluss der Öffentlichkeit an. „Ich bitte sehr deutlich darüber nachzudenken, ob dieses Maximalprogramm wirklich erforderlich ist oder ob es nicht eine Mithilfe des Angeklagten geben kann, zumindest den äußeren Rahmen zu vereinfachen“, wandte sich der Richter an den Verteidiger.
Eine Verständigung kommt nicht zustande
Eine Absprache befürwortete auch Staatsanwalt Hornung-Jost, der den Wert eines Teilgeständnisses „früh im Verfahren“ mit Blick auf eine mögliche mildere Strafe betonte. Er zeigte sich überzeugt, dass sich aus der Anklage „ein dermaßen gründliches, in sich schlüssiges und auf eine Vielzahl von Indizien basierendes Bild ergibt“, dass am Ende kein Freispruch stehen werde, sondern eine „substanzielle Freiheitsstrafe“.
Verteidiger Janssen zeigte sich schließlich zu einem Gespräch unter Ausschluss der Öffentlichkeit bereit. Dieses lief offenbar bis in den Nachmittag hinein – und endete ohne Verständigung, wie eine Sprecherin des Landgerichts auf Anfrage unserer Redaktion mitteilte. Zur Sache äußerte sich der Angeklagte also nicht weiter. Ob es damit bei den bisher acht angesetzten Verhandlungstagen bleibt, scheint fraglich. Weiter geht es am 3. März.
Verständigungsgespräch
Richter Matthias Eckelt erklärte den Prozessbeobachtern am Dienstag auch das Konzept des Verständigungsgesprächs. „Es hat die Funktion in Verfahren, die sehr lang, komplex und im Ausgang ungewiss sind, einer vereinfachten Form zuzuführen, dass ein Angeklagter eine Perspektive hat – einen Strafkorridor – falls er mit einer geständigen Einlassung das Verfahren erheblich vereinfacht.“ Mit „Hinterzimmerpolitik“ habe es nichts zu tun.