Die Brücke entlang der L 118 ist – sobald die Schilder angebracht sind – für den Schwerverkehr ab 30 Tonnen gesperrt. Foto: Bohnert-Seidel

Aus Sicherheitsgründen ist die Überführung der L  118 über die Rheintalbahn für den Schwerlastverkehr künftig tabu. Das von Friesenheim angenommene Verbot für Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen war offenbar nie vorgesehen.

Das Vorhaben des Regierungspräsidiums Freiburg löste in der Gemeinderatssitzung großen Unmut aus, war man von der Annahme ausgegangen, dass die Sperrung der Brücke von Friesenheim Richtung Schuttern ab 2025 für den Schwerlastverkehr ab 7,5 Tonnen gelte. Bürgermeister Erik Weide kündigte an, das Vorhaben des Regierungspräsidiums auch rechtlich abklären zu lassen. Denn, so machte er es in der Sitzung Anfang Januar deutlich, die Gewichtsbeschränkung sorge für erhebliche Beeinträchtigungen für die örtlichen Unternehmen, landwirtschaftlichen Betriebe und umliegenden Gemeinden.

 

Friesenheim kann nun wieder aufatmen – dem Regierungspräsidium nach hätte die Luft aber gar nicht erst angehalten werden müssen: „Eine Tonnagebeschränkung von 7,5 Tonnen war von unserer Seite für diese Brücke nie vorgesehen“, erklärt Heike Spannagel, Pressesprecherin des Regierungspräsidiums Freiburg, auf Nachfrage unserer Zeitung. Die Sperrung über die Brücke der L 118 gelte für Fahrzeuge mit mehr als 30 Tonnen.

Friesenheims Bürgermeister Weide erklärt in der Pressemitteilung am Freitag, dass man froh sei, „dass wir die anfänglich befürchtete Beschränkung auf 7,5 Tonnen verhindern konnten, denn das wäre für viele Betriebe und für Friesenheim als Wirtschaftsstandort eine massive Belastung gewesen“. Spannagel gehe davon aus, dass „hier ein Missverständnis in der Kommunikation zwischen unserer Straßenbauverwaltung und der Gemeinde entstanden ist“. Denn es hat gar nichts verhindert werden müssen. Auch Weide sprach bei LZ-Rückfrage über „eine Informationspanne“. Das passiere leider ab und an, wenn man versucht sehr transparent zu agieren, fügte er hinzu. „Jedenfalls freuen wir uns, dass Bürgermeister Weide die notwendigen Maßnahmen so konstruktiv begleitet“, so die Pressesprecherin der Behörde.

Tragfähigkeit muss sichergestellt bleiben

Neben der Gewichtsbeschränkung auf 30 Tonnen sei auch eine Einengung der Fahrbahn entschieden worden, so die Gemeinde. Die Verwaltung setze alles daran, die Auswirkungen für Anwohner und Verkehrsteilnehmer so gering wie möglich zu halten.

Die Maßnahme ist Teil eines landesweiten Sicherheitskonzepts des Regierungspräsidiums zur Entlastung von Spannbetonbrücken mit vergleichbarer Bauweise. Die Sicherheitsvorkehrungen stehen im Zusammenhang mit einer landesweiten Überprüfung von Brückenbauwerken, nachdem das Verkehrsministerium Baden-Württemberg verstärkte Kontrollen angekündigt hatte. Ziel ist es, die betroffenen Bauwerke bis zu einem geplanten Neubau zu entlasten und ihre langfristige Tragfähigkeit sicherzustellen, so die Verwaltung.

Die Gemeinde bittet alle Verkehrsteilnehmer um Verständnis für die Einschränkungen und empfiehlt insbesondere Lkw-Fahrern, die ausgeschilderte Umleitungsstrecke über Lahr zu nutzen. Die Einhaltung der neuen Regelungen ist essenziell, um zusätzliche Maßnahmen oder gar eine vollständige Sperrung zu vermeiden.

Umleitung

Der Schwerverkehr mit mehr als 30 Tonnen wird über Lahr umgeleitet. Die Beschilderung zur geänderten Verkehrsführung wird in den nächsten Tagen entsprechend angepasst, heißt es in der Mitteilung. Ab dann gilt die Sperrung