Eine Krankenschwester ist vom Heilbronner Landgericht zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden, weil sie aus Mitleid getötet hatte. Foto: dpa

Eine Krankenschwester tötet aus Mitleid - und erhält dafür zwei Jahre auf Bewährung und fünf Jahre Berufsverbot. Am Landgericht Heilbronn ist ein Prozess zu Ende gegangen, der zwischen Patientenverfügung und Berufsethos viele schwierige Fragen zu klären hatte.

Heilbronn - Eine 48-jährige Krankenschwester ist wegen Totschlags vom Landgericht Heilbronn zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Gericht sah es am Donnerstag als erwiesen an, dass die Frau im Juli 2014 in einer Klinik im Kreis Heilbronn das Beatmungsgerät eines 81-jährigen krebskranken Mannes ohne ärztliche Anweisung abschaltete, worauf der Patient starb. Die Angeklagte hatte die Tat gestanden und erklärt, sie habe Mitleid mit dem sterbenskranken Patienten gehabt.

Die 48-Jährige muss sich wegen einer psychischen Erkrankung in Behandlung begeben und darf ihren Beruf in den kommenden fünf Jahren nicht ausüben. Zudem muss sie 200 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Das Gericht folgte damit der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte auf eine Bewährungsstrafe plädiert und ein zweijähriges Berufsverbot für ausreichend erklärt.

Die Frau nahm das Urteil ohne große Regung zur Kenntnis. Die Ereignisse vom Juli 2014 seien „ein ganz krasser Einzelfall“ gewesen, betonte der Vorsitzende Richter bei der Urteilsverkündung. „Es war ein Verfahren, das viele Menschen beschäftigt hat“, erklärte er jedoch. „Jeder kennt jemanden, der schwer krank ist oder war - und niemand weiß, ob er selbst nicht einmal in diese Lage kommt.“ Dennoch dürfe sich das Gericht nicht von Emotionen leiten lassen. „Wir haben uns die Entscheidung nicht leicht gemacht.“

Familie des Verstorbenen hatte für die Krankenschwester ausgesagt

Der Sterbeprozess hatte nach einer deutlichen Verschlechterung des Gesundheitszustands des Mannes bereits begonnen. Zu der Krebserkrankung war noch eine handgroße wundgelegene Stelle am Rücken gekommen. Zumal es eine Patientenverfügung des Kranken gab, überlegte die Familie zu diesem Zeitpunkt mit den behandelnden Ärzten, wie das Leiden legal beendet werden könnte. Die Morphin-Dosis wurde deutlich erhöht. Der erste Versuch einer vorsichtigen Entwöhnung vom Beatmungsgerät scheiterte jedoch.

Von dieser Entwicklung wusste die Krankenschwester nichts, da sie zuvor ein paar freie Tage hatte. Als sie zu ihrem Spätdienst antrat, ging sie in das Zimmer und schaltete das Beatmungsgerät ab - der Patient starb. „Ob qualvoll oder nicht, hatten Sie nicht in der Hand“, betonte der Richter. Zunächst gingen Ärzte und Kollegen von einem natürlichen Tod aus. Erst Tage später, da war der Körper bereits eingeäschert, vertraute die Krankenschwester sich zwei Kollegen an. Als die Stationsleitung davon erfuhr, wurde sie fristlos entlassen.

Die Familie des Verstorbenen hatte während des Prozesses ausgesagt, das Verhalten der Angeklagten nachvollziehen zu können - und froh zu sein, dass jemand bis zum Schluss bei ihm gewesen sei. Auch aus Sicht des Gerichts war dies ein entlastender Punkt, ebenso wie die Aussage des Sachverständigen, dass der 81-Jährige keinen Todeskampf habe erleiden müssen. Das Gericht entschied auch deshalb auf einen minderschweren Fall, weil die Angeklagte bereits seit vielen Jahren an depressiven Verstimmungen leidet.