Geschlossen ist die Spielarena 777 im alten Peterzeller Bahnhof. Der Betreiber macht stattdessen Werbung für seine Spielhallen an anderen Standorten. Foto: Helen Moser

Die Spielarena 777 bei Peterzell hat ihre Türen geschlossen – wegen der Erhöhung der Vergnügungssteuer, sagt der Betreiber. Die Stadtverwaltung hält dagegen.

„Vorübergehend geschlossen“ steht auf dem Schild an der Tür zur Spielarena 777 im alten Bahnhof Peterzell an der Bundesstraße 33. Die Türen sind verschlossen; ein und aus geht hier bereits seit Anfang April niemand mehr, erklärt Alexander Allgaier, der mehrere Spielhallen in der Region betreibt. Unter anderem gehörte dazu auch die Spielarena 777 bei Peterzell.

 

Doch genau die ist nun Geschichte, wie der Geschäftsführer von Almax Automaten mit Sitz in Mönchweiler berichtet. Der Grund liegt aus seiner Sicht auf der Hand: Nachdem die Stadt St. Georgen die Vergnügungssteuer zum Beginn des Jahres auf 25 Prozent des Bruttoumsatzes erhöht hatte, sei die Peterzeller Spielhalle „nicht mehr rentabel zu führen“.

Steuererhöhung um zwei Drittel macht Probleme

„Vorübergehend geschlossen“, heißt es auf dem Aushang. Doch aktuell stehen die Zeichen nicht auf Wiedereröffnung. Foto: Helen Moser

Eine Begründung, die man auch im Rathaus wahrgenommen hat, wie eine Nachfrage bei Bürgermeister Michael Rieger zeigt. Andere Gründe führe der Betreiber der Spielarena nicht an, heißt es in der Stellungnahme des Rathauschefs. Und weiter: „Dann wird es wohl so sein, dass ausschließlich diese Steuererhöhung zur Schließung geführt hat.“ Das nehme man so zur Kenntnis, meint Rieger auf Anfrage. Er betont aber: „Gleichwohl handelt es sich hierbei um eine unternehmerische Entscheidung, die von verschiedenen Faktoren beeinflusst werden kann. Die Anpassung der Steuer erfolgte unabhängig davon und im Interesse einer ausgewogenen Finanzpolitik der Stadt.“ Und: Die Erhöhung der Vergnügungssteuer sei „aus Sicht der Stadt sachlich gerechtfertigt“.

Auch für die Stadt wird alles teurer

Rieger erläutert auch die Hintergründe: Mit Ausnahme der Grundsteuerreform, die jedoch nicht in der Verantwortung der Stadt lag, habe man in St. Georgen zuletzt 2010 „überhaupt Steuersätze angepasst“, erklärt Rieger – „und das, obwohl sich auch für uns alles erheblich verteuert hat. Seitdem lagen wir über viele Jahre hinweg zum Teil deutlich unter dem Niveau anderer Städte und Gemeinden in der Region.“

Vor diesem Hintergrund sei eine Anpassung notwendig gewesen. Die Entscheidung, die der Gemeinderat der Stadt im November des vergangenen Jahres fällte, basiere „somit auf einer langfristigen Betrachtung und nicht auf kurzfristigen Erwägungen“.

So besteuern andere Kommunen im Kreis

Auch im Vergleich zu umliegenden Kommunen sieht die Stadtverwaltung den neuen Steuersatz als gerechtfertigt an. Rieger liefert die Übersicht, welche die Verwaltung erstellt hat, gleich mit. Sie deckt nicht alle Kommunen des Kreises ab – aber liefert Daten zu jenen Städten und Gemeinden, die in Bezug auf die Schließung der Spielarena 777 in Peterzell besonders interessant sind.

Viel Werbung findet sich noch im Umfeld des alten Bahnhofs für die Spielarena 777. Foto: Helen Moser

Denn Allgaier betreibt noch weitere Spielhallen in der Umgebung. Mit einem Reklameanhänger, der unmittelbar vor dem alten Bahnhofsgebäude an der B 33 steht, macht er Werbung dafür: In Mönchweiler, Villingen und Niedereschach sind die Spielautomaten noch in Betrieb. Dort unterscheide sich die Situation von jener in St. Georgen, erklärt Allgaier auf Anfrage – zum Teil durch andere Besteuerungsgrundlagen, aber auch durch stärkere Kaufkraft.

In Villingen-Schwenningen liegt der Vergnügungsteuersatz bei 25 Prozent – allerdings wird dieser auf die monatliche Nettokasse erhoben. In St. Georgen ist der im Vergleich zum Nettoumsatz höhere Bruttoumsatz die Berechnungsgrundlage. Ebenso wie die Bergstadt erhebt Niedereschach bereits seit 2019 25 Prozent der Bruttokasse als Vergnügungssteuer.

Mönchweiler befindet sich in Sachen Vergnügungssteuer derzeit im Umbruch. Bislang wird die Steuer so erhoben wie in St. Georgen – 25 Prozent auf die Bruttokasse. Allerdings stimmte der Gemeinderat in jüngster Sitzung für eine Änderung: Ab 1. Juli gilt die Nettokasse als Bemessungsgrundlage. Der Steuersatz bleibt bei 25 Prozent.

Bleibt die Steuer gleich, bleibt die Spielhalle zu

Und nun? Ist die Spielarena 777 erst einmal geschlossen. „Vorübergehend“, heißt es auf dem Aushang an der Eingangstür. Doch derzeit bestehe nicht die Absicht zur Wiedereröffnung, erklärt Allgaier. Überdenken würde er diese Entscheidung vielleicht – aber nur, wenn die Vergnügungssteuer wieder sinkt.

„Man muss sich das leisten können“, sagt er mit Blick auf die Stadt. Verwaltung und Gemeinderat hatten sich von der Erhöhung der Vergnügungssteuer Mehreinnahmen von rund 167.000 Euro erhofft, nachdem die Stadt 2024 auf diesem Weg rund eine Viertelmillion Euro eingenommen hatte. Mit der Schließung der Spielarena 777 sieht es jedoch nicht danach aus, als würde diese Rechnung aufgehen.

Bürgermeister Rieger zeigt klare Kante

Dennoch ist Riegers Stellungnahme klar: „Eine nachträgliche Anpassung nach unten kommt nicht in Betracht. Steuerentscheidungen müssen verlässlich und für alle Betroffenen gleichermaßen gelten.“ Die Stadt stehe in der Verantwortung, ihre laufenden Aufgaben und Leistungen dauerhaft zu finanzieren. „Auch wir müssen sicherstellen, dass der kommunale Betrieb aufrechterhalten werden kann.“

Mit der Schließung der Spielarena 777 gibt es derzeit noch eine weitere Spielhalle im Stadtgebiet.