Was steckt hinter der Schließung der Notfallpraxen? Unser Leser Werner Klank aus Schramberg zeigt dies aus seiner Sicht auf. Für ihn ist klar: Der Staat muss eingreifen.
Wiederholt berichtete der Schwarzwälder Bote über die von der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) geplante Schließung von 18 Notfallpraxen in BW, darunter auch die Notfallpraxis in Oberndorf. Verantwortlich für die ambulante medizinische Versorgung der Bevölkerung sind die kassenärztlichen Vereinigungen, sie sind ja auch deshalb Körperschaften öffentlichen Rechts.
Die Reduktion der Anzahl der Notfallpraxen bedeutet eine gravierende Verschlechterung der ambulanten Versorgung der Bevölkerung.
50 Kilometer fahren – eine Zumutung
Die KVBW ist der Meinung, dass es den erkrankten Bürgern zugemutet werden kann, zum Beispiel mit einem fiebernden Kind 50 Kilometer zu fahren und dann in der überfüllten Notfallpraxis noch die Nummer 30 zu bekommen, um nochmals drei Stunden zu warten.
Anzumerken ist auch: Die ambulante medizinische Versorgung der Bürger ist keine Gnade der Kassenärztlichen Vereinigung oder des Staates: die Bürger bezahlen dies mit ihren Krankenkassenbeiträgen.
Was sind die Gründe für den grausamen Schnitt durch die KV? „Personalmangel“ wird genannt! Schlagartig in 18 Notfallpraxen aufgetreten? Laut einer Grafik im Schwarzwälder Boten vom 13. Januar hat sich im Kreis Rottweil die Anzahl der Ärzte und auch die Arztdichte seit 2015 nicht geändert.
40 Prozent der Ärzte, die im Notfalldienst arbeiten, sind sogenannte „Poolärzte“, sie verrichten den Notfalldienst freiwillig. Es sind zum Beispiel ältere Ärzte, die nur wenige Stunden arbeiten wollen. Diese bekamen bisher von der KVBW rund 50 Euro in der Stunde und waren Privatunternehmer. Sozialabgaben fielen nicht an.
Urteil ist entscheidend
Im Oktober 2023 erging nun ein Urteil des Bundessozialgerichts, das besagte, dass die Poolärzte sozialversicherungspflichtig angestellt werden müssen. Die Folge ist, dass die Poolärzte netto weniger verdienen würden. Dies hinzunehmen sind die Ärzte nicht bereit. Hier also liegt der eigentliche Grund für die Schließung. Kein Personalmangel, sondern Geldmangel oder besser gesagt, die Weigerung der KVBW, den sozialversicherten Ärzten so viel mehr zu bezahlen, dass durch die neue Sozialversicherungspflichtigkeit keine Minderung ihrer Nettoeinkommen entsteht.
Hier ist der Staat gefordert, einzugreifen. Die KVBW kommt ihrem Auftrag der Organisation des Notfalldienstes nicht nach! Dies führt zu einer dramatischen und nicht hinnehmbaren Verschlechterung der Lage akut krank gewordener Bürgerinnen und Bürger.
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