Das Gebäude des Maßregelvollzugs in Emmendingen – hier saß der Mann bis zu seiner Flucht am 1. Mai. Foto: Zentrum für Psychiatrie Emmendingen

Wie geht’s weiter mit dem in Frankreich festgenommenen Straftäter aus dem ZfP Emmendingen? Viele Informationen gibt es nicht, eine Auslieferung steht im Raum.

Gut drei Wochen lang war ein 26-Jähriger, der nach versuchtem Totschlag zur Unterbringung in der Psychiatrie verurteilt wurde, auf der Flucht. Anfang Mai kehrte er nach einem Ausgang nicht ins Zentrum für Psychiatrie (ZfP) in Emmendingen zurück.

 

Am 24. Mai wurde er im Großraum Paris von den dortigen Behörden verhaftet. „Der Mann befindet sich derzeit aufgrund des in diesem Verfahren bereits bestehenden Europäischen Haftbefehls in Frankreich in Haft“, teilte die Freiburger Polizei am Tag der Festnahme mit.

Und heute? Was passiert mit dem Mann, der im November 2024 in einer Flüchtlingsunterkunft mit einem Messer auf einen Bewohner eingestochen und vor seiner Festnahme einen Polizeibeamten verletzt haben soll?

Das sagt die Staatsanwaltschaft zur einer Auslieferung

Klar ist, dass er vom Freiburger Landgericht wegen versuchten Totschlags verurteilt wurde und bis zu seiner Flucht im ZfP untergebracht war. Kommt er also wieder nach Deutschland? „Grundsätzlich erfolgt eine Auslieferung im Rahmen des laufenden Vollstreckungsverfahrens“, heißt es von der zuständigen Staatsanwaltschaft in Freiburg.

Heißt: Der 26-Jährige wurde in Deutschland verurteilt, hier läuft das Vollstreckungsverfahren durch die Unterbringung im Maßregelvollzug im Zentrum für Psychiatrie Emmendingen. Weitere Informationen sind derzeit von den deutschen Behörden nicht zu erfahren – etwa, wann der Mann von den französischen Behörden nach Deutschland ausgeliefert wird. „Zu den genauen Umständen einer Überstellung an die deutschen Strafverfolgungsbehörden können gegenwärtig keine Angaben gemacht werden“, schreibt die Staatsanwaltschaft auf Nachfrage.

Hintergründe zur Verhaftung in Frankreich sind nicht bekannt

Auch Fragen zu den Hintergründen der Festnahme im Großraum Paris und ob sich der Mann auch in Frankreich strafbar gemacht hat, kann die Staatsanwaltschaft bislang nicht beantworten.

Nach einem zweiten Flüchtigen wird noch gefahndet

Ebenfalls noch offen ist der Aufenthaltsort des zweiten Straftäters, der am selben Tag wie der nun in Frankreich gefasste 26-Jährige nicht von seinem genehmigten Ausgang zurückkehrte. „Nach dem entwichenen Beschuldigten wird weiterhin national und international gefahndet“, heißt es von der für diesen Fall zuständigen Staatsanwaltschaft in Offenburg.

Vermutung: Die Männer planten die Flucht gemeinsam

Nach aktuellen Vermutungen haben die beiden Männer (26 und 34) ihre Flucht gemeinsam geplant, um einer drohenden Abschiebung zu entgehen. Der noch immer Flüchtige 34-Jährige wurde im Jahr 2025 wegen gefährlicher Körperverletzung zur Unterbringung in der Klinik verurteilt. Bereits vor der Flucht der beiden Männer sorgte ein weiterer Fall in Emmendingen für Wirbel. Ein Patient war Ende April von seinem genehmigten Stadtausgang nicht zurückgekehrt. Er wurde laut Staatsanwaltschaft am Tag darauf festgenommen, nachdem er versucht hatte, einem Mädchen gewaltsam ihr Fahrrad zu entreißen und einen zur Hilfe eilenden Passanten schlug.

Das ZfP reagierte mit einer Pressekonferenz auf die Häufung der Fälle

Das Klinikum reagierte Mitte Mai und erklärte sich in einer Pressekonferenz. Den Fehler sah das ZfP dabei nicht bei sich. Die Patienten hätten „eine willentliche Entscheidung“ getroffen, als sie vom Ausgang nicht zurückgekehrt seien, sagte der stellvertretende Chef der Forensik am ZfP, Franz-Xaver Regel.