Ab ins Grüne - im oberen Kandertal hat die Weidesaison begonnen - hier die Feldackerweide in Lütschenbach. Foto: Birgit-Cathrin Duval

Grün und saftig sind die Weiden im oberen Kandertal – ideale Voraussetzung für den Weideauftrieb, der Anfang Mai durchgeführt wird. Ein Wermutstropfen ist die Bürokratie.

Bis Ende Oktober verbleiben die Tiere auf den Weiden und legen dabei bis zu 100 Kilogramm an Gewicht zu.

 

„Die Weiden sind in einem guten Zustand“, sagt Manfred Leuger. Der Vorsitzende des Weide- und Landschaftspflegevereins Lütschenbach ist zuversichtlich. „Hoffen wir, dass das Wetter nicht allzu trocken bleibt.“

Die Hoffnung hat sich bereits erfüllt, der Mai brachte bislang ordentlich Regen. Insgesamt 16 Jungrinder, im Alter von ein bis eineinhalb Jahren, die von ihren Besitzern aus Kandern und Hügelheim nach Lütschenbach gebracht wurden, grasen auf den Weiden am Bühl und Feldacker.

Die Bio zertifizierten Weiden umfassen 17,5 Hektar. Der Zustand der Tiere und Weiden wird regelmäßig von den drei Weidewarten überprüft.

Dazu zählt, Schäden an den Zäunen auszubessern und die Funktion der Tränken zu gewährleisten. Und natürlich nach den Tieren, in Lütschenbach sind es hauptsächlich kleine, berggängige Hinterwälder Rinder, zu sehen.

Ohne Beweidung wären Wiesen längst zugewachsen

Der Marzeller Weideverband, der ebenfalls am 9. Mai seinen Weideauftrieb abhielt, unterhält 30 Hektar angepachteter Weidefläche. Ursprünglich gehörten die Weiden einheimischen Bauern, deren Viehwirtschaft längst nicht mehr existiert.

Ohne die Verbände, die die Viehbeweidung übernehmen, wären die Weiden längst zugewachsen. Die Rinder, die den Sommer über auf den Weiden grasen, sind Landschaftspfleger und sorgen für die Offenhaltung der Landschaft.

Auf der Riederen grasen zwölf Rinder, auf der Mattstallweide sieben und auf der Wildi-Steinmättle elf Rinder, teilt Florian Lindemer vom Marzeller Weideverband mit. Überwiegend Limousin- und Charolais-Rinder, die als sehr robuste Rasse mit guter Fleischqualität gelten. Auch die Marzeller Weiden sind bio-zertifiziert.

Hoher zeitlicher und bürokratischer Aufwand

Weidewirtschaft betreibt niemand aus finanziellen Gründen. Im Gegenteil. Es ist ein bürokratischer und hoher zeitlicher Aufwand, Fördergelder müssen beantragt werden. Mitglieder leisten pro Weidesaison an die 600 Stunden Arbeitsaufwand. Die Weiden müssen gerichtet, Drähte gespannt, Pflöcke geschlagen werden, hinzu kommt die Kontrolle des Viehs, die von den Weidewarten ausgeführt wird. Und immer spielt ein wenig die Sorge wegen des Wetters mit. Wird es zu heiß, gibt es wenig Wasser, ist der Bewuchs entsprechend spärlich, bedeutet das ein frühes Ende der Weidesaison.

Überhaupt bereitet den Weideverbänden die stetig zunehmende Bürokratie Kopfzerbrechen. Für die Förderanträge müssen professionelle Dienstleiter beschäftigt werden. Reichte es früher aus, die Kennungen der Blumen auf den Weiden zu melden, muss heute alles per Handy fotografiert und per App gemeldet werden. „Mit der App gab es Probleme“, berichtet Leuger.

Bio-Kontrollen müssen selbst bezahlt werden

„Nächsten Montag gibt es bereits eine erste Kontrolle durch die Kontrollgesellschaft ökologischer Landbau aus Karlsruhe. „Diese Kontrollen kosten uns Geld, die müssen wir bezahlen“, erklärt Leuger, der sich wundert, weshalb die Fördergelder noch nicht ausbezahlt wurden, obwohl diese längst bewilligt wurden.

Auf Nachfrage unserer Zeitung teilt das Amt für Landwirtschaft und Naturschutz im Landratsamt Lörrach mit, dass bereits im vergangenen November und Dezember beantragte Ausgleichsmaßnahmen ausbezahlt wurden, darunter die Direktzahlungen, die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete sowie die Steillagenförderung.

Die Ausbezahlung für die FAKT-Maßnahme (Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl) erfolgt Ende Mai 2026, erklärt Claudia Hoch. Aufgrund eines Umstiegs in eine andere Maßnahme innerhalb des fünfjährigen Verpflichtungszeitraums war hierbei eine zusätzliche Bearbeitung im System notwendig.

Sie teilt weiter mit, dass die untere Landwirtschaftsbehörde um eine möglichst frühzeitige Ausbezahlung sehr bemüht ist. Es gibt jedoch leider immer wieder rechtliche oder technische Konstellationen, die eine längere Bearbeitungszeit erfordern. Rechtlich müssen die EU-Fördergelder- und Ausgleichszahlungen spätestens bis zum 30. Juni des Folgejahres ausbezahlt werden, wird festgehalten.