Mit dem verabschiedeten „Kommunalen Wärmeplan“ macht sich Schramberg auf den Weg zur klimaneutralen Wärmeversorgung.
Bis 2040 soll die Wärmeversorgung in Baden-Württemberg klimaneutral werden. Schramberg ist deshalb gesetzlich verpflichtet, einen „Kommunalen Wärmplan“ zu erstellen. In Zusammenarbeit mit der Energielenker Projects GmbH aus Fellbach hat die Stadt ab März 2023 einen Entwurf erarbeitet und mehrmals den Gremien vorgelegt. Die endgültige Fassung beschloss der Gemeinderat mehrheitlich auf seiner letzten Sitzung, außerdem dessen Weiterleitung an das Regierungspräsidium Freiburg zur abschließenden Prüfung. Peter Bösch (CDU) hatte sich enthalten und Frank Kuner (Aktive Bürger) mit Nein gestimmt.
Nachdem in der Endfassung Fehler oder Unstimmigkeiten bereinigt worden seien, könne er zustimmen, erklärte Clemens Maurer (CDU) für seine Fraktion. Allerdings hätten die Stadt und der Gemeinderat praktisch keine Alternative zur Zustimmung. Tatsächlich hatte das Regierungspräsidium Freiburg (RP) darauf hingewiesen, dass bei weiterem Verzug der Beschlussfassung des Kommunalen Wärmeplans die Möglichkeit bestehe, die „Konnexitätszahlungen“ (Ausgleichszahlungen für neue an die Kommune übertragene Aufgaben) auszusetzen. Nach der Sitzungsvorlage betrugen die bisherigen Zuwendungen 68 286 Euro.
Keine Pflicht
In den vorangegangenen Gremiensitzungen wurde von den Stadträten immer wieder gefragt, welche Verpflichtungen sich ergeben. „Der Kommunale Wärmeplan ist ein informeller Plan, ohne direkte rechtliche Konsequenzen.Es besteht keine Pflicht, die ausgewiesene Versorgungsart tatsächlich zu nutzen oder eine bestimmte Wärmeversorgungsinfrastruktur zu errichten oder zu betreiben“, stellte Jana von Rechenberg vom Fachbereich Umwelt und Technik in der Sitzungsvorlage klar. Allerdings sei die Stadt verpflichtet, innerhalb von fünf Jahren (spätestens bis zur Fortschreibung des Plans) mit der Umsetzung von mindestens fünf der im Wärmeplan-Bericht vorgeschlagenen Maßnahmen zu beginnen.
Diese fünf Maßnahmen sieht der Plan vor: Erstens die „Verstetigung“ der Wärmeplanung in Schramberg. Zweitens eine Strategie zur Erhöhung der „Sanierungsrate städtischer Liegenschaften“. Drittens die „Dekarbonisierung des bestehenden Wärmenetzes Wittum. Viertens die Prüfung der Machbarkeit zur Erstellung eines „Energiekonzeptes für Schramberg-Zentrum“. Fünftens die „Prüfung der Nutzung von vorhandenen Abwärmepotenzialen“ von Gewerbegebieten. Zurückgestellt wurden die Machbarkeit eines „Quartierskonzeptes“ in Sulgen-West und eines Energiekonzeptes für „Tennenbronn – Zentral“.