An der Schiltach wurde bereits mehrfach illegal geangelt. Die Stadt bittet um Meldung von Anglern in der Schonzeit, die bis Ende Februar geht. Foto: Jambrek

In den vergangenen Wochen hat die Polizei vermehrt Hinweise auf unerlaubtes Angeln im Raum Schramberg erhalten. Besonders betroffen ist der Bereich der Schiltach an der Majolika.

Da das Angeln ohne gültigen Fischereischein oder Erlaubnisschein eine Straftat darstellt, appellieren die Verantwortlichen an die Aufmerksamkeit der Bürger, teilt Hannes Herrmann für die Stadt Schramberg mit.

 

Nach Paragraf 293 des Strafgesetzbuches gilt das unerlaubte Fischen als Fischwilderei. Dies kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden. Besonders wichtig ist die Einhaltung der gesetzlichen Schonzeit: Vom 1. Oktober bis Ende Februar ist das Angeln an der Schiltach strengstens untersagt. Wer in dieser Zeit dennoch beim Fischen beobachtet wird, handelt illegal. Spaziergänger sowie Anwohner werden gebeten, gerade in den kommenden Monaten aufmerksam zu sein.

Meldung von Beobachtungen

Verdächtige Beobachtungen sollen umgehend der Polizei gemeldet werden. So können Verstöße schnell verfolgt und die Fischbestände nachhaltig geschützt werden.