Die IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg sieht die Verpackungssteuer kritisch und warnt vor dem „Tübinger Vorstoß“. Das sind die Gründe.
Gastronomie und Handel dürfen nicht weiter belastet werden, schreibt die IHK nach dem jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichts, nachdem dieses die Verpackungssteuer nach dem „Tübinger Modell“ für zulässig erklärt hat. Aus Sicht der IHK droht jetzt, dass weitere Kommunen im Land ähnliche Modelle einführen.
Michael Steiger, Vizepräsident und Tourismusausschussvorsitzender der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg, warnt davor: „Kommunen würden damit Produkte und Leistung künstlich teuer machen.“ Nur weil eine solche Steuer zulässig sei, wäre sie nicht automatisch sinnvoll. „Dass die Tübinger Steuer Verpackung spart und Müll vermeidet, bleibt fraglich“, so Steiger.
Die IHK sieht Einzelhandel und Gastgewerbe mit einer weiteren Vorschrift belastet – in Ergänzung zur bestehenden Bürokratie. „Neue kommunale Steuern sorgen für zusätzliche Aufwände in den Unternehmen und konterkarieren den angestrebten Abbau von Bürokratie.“ Auf diesen hätten sich Land und Kommunen in der Entlastungsallianz geeinigt.
Glaubwürdigkeit steht auf dem Spiel
„Hier steht die Glaubwürdigkeit der öffentlichen Hand auf dem Spiel, ob sie es mit dem Bürokratieabbau wirklich ernst meint“, sagt der IHK-Vizepräsident.
Daniela Hermann, Branchenexpertin für das Gastgewerbe, bewertet den Tübinger Vorstoß ebenso kritisch: „Er ist enorm kleinteilig: Die Verkaufsstellen und das Personal sind mit zahlreichen Anwendungsfragen konfrontiert. Beispielsweise wann ein Verkauf zum unmittelbaren Verzehr an Ort und Stelle überhaupt vorliegt.“ Der von der Stadt Tübingen veröffentlichte Auslegungskatalog verdeutliche den bürokratischen Aufwand.