Der Nachweis einer Corona-Immunisierung ist in einem Impfbuch dokumentiert. Im Zollernalbkreis sind zahlreiche gefälschte Dokumente im Umlauf. Foto: Murat

"Immer mehr gefälschte Impfausweise sind im Zollernalbkreis im Umlauf", berichteten ein Vertreter der Polizei und die Sprecher der Apotheken bei der Corona-Lagebesprechung zwischen Vertretern aus Verwaltung des Zollernalbkreises und unterschiedlichen medizinischen Bereichen.

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Zollernalbkreis - Im Zollernalbkreis sind zahlreiche gefälschte Impfausweise im Umlauf. Davon berichteten Vertreter der Polizei und die Sprecher der Apotheken bei der jüngsten Corona-Lagebesprechung zwischen Vertretern der Landkreisverwaltung und unterschiedlichen medizinischen Bereichen laut einer Mitteilung.

Apotheker prüfen ganz genau

Dies falle auf, wenn Personen mit ihrem gelben Impfbuch oder anderen Impfdokumenten in die Apotheke kommen, um sich ihr digitales Impfzertifikat ausstellen zu lassen. "Wir als Apotheker sind angehalten, diese sorgfältig auf Plausibilität zu prüfen und begründete Verdachtsmomente an die Polizei weiter zu geben", erklärte Johannes Ertelt, Sprecher der Apotheker im Kreis. "Wir müssen oft mit mehreren Augenpaaren die Dokumente prüfen, denn wir wollen ja niemanden zu Unrecht verdächtigen", so Ertelt weiter. Die Apotheken hätten verschiedene Recherchemöglichkeiten, um die Echtheit des Impfausweises zu überprüfen.

Landrat Pauli: "unanständig und rücksichtslos"

In den vergangenen Monaten sei es zu einer deutlichen Zunahme gefälschter Papiere gekommen. "Mittlerweile werden mehrmals täglich in nahezu allen Apotheken im Kreis Impfausweise mit Unstimmigkeiten vorgezeigt", so Ertelt. Landrat Günther Martin Pauli sagte dazu: "Es ist unanständig und unverantwortlich, wie rücksichtlos manche Menschen hier tricksen wollen. Wer sich ungeimpft mit einem gefälschten Impfnachweis bewegt, befeuert die Pandemie und nimmt bewusst in Kauf, andere Personen zusätzlich zu gefährden." Dies bedeute eine weitere Belastung und einen großen Zeitaufwand für die Mitarbeitenden in den Apotheken.

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QR-Code zwingend erforderlich

Mit der neuen Corona-Verordnung ist ein Nachweis für die Impfung, beispielsweise für den Zugang zu 2G- oder 2G plus-Veranstaltungen, nur noch mit einem QR-Code möglich. Nicht mehr ausreichend ist die Vorlage des gelben Impfpasses. Wer bislang lediglich den gelben Impfpass benutzt hat, soll noch bis 1. Dezember 2021 die Möglichkeit erhalten, sich einen QR-Code ausstellen zu lassen. Der QR-Code befindet sich auf dem digitalen Impfzertifikat, das man nach der Impfung erhält oder das man mit dem gelben Impfpass im Anschluss an die Impfung in der Apotheke abholen kann. Der QR-Code kann dann entweder mit der Corona-Warn-App oder der CovPass-App eingelesen werden. Der digitale Impfnachweis in Scheckkartenformat, den der Landkreis zu Beginn des Jahres bis Mitte Juni an die Bürger im Kreis ausgegeben hat, kann nicht über die Corona-Warn-App oder der CovPass-App ausgelesen werden. Bürger erhalten das für die App notwendige digitale Impfzertifikat bei den Apotheken im Kreis.