Mitglieder des Vereins Stadttauben Hechingen e. V. um die Vorsitzende Christine Maier (Zweite von links) empfingen die Stadträte vor der öffentlichen Sitzung mit Protestplakaten, auf denen sie auf den Verfassungsauftrag, Tierleid zu vermeiden, aufmerksam machten. Die Freien Wähler Werner Beck (Mitte), Ursula Bailer und Frank Balbach (rechts) stellten sich dem Gespräch. Foto: Hardy Kromer

In Hechingen ist das Taubenfüttern künftig hochoffiziell auch in privaten Gärten verboten. Ein AfD-Antrag, der das abwenden wollte, scheiterte.

Basta, wie einstens Gerhard Schröder, hat Philipp Hahn nicht gesagt. Das Machtwort, das der Hechinger Bürgermeister am Dienstagabend gegen Ende der Ratsdebatte sprach, fühlte sich aber genau so an: Für die Stadtverwaltung, so hielt Hahn entschlossen fest, sei das Taubenthema jetzt erledigt, „außer der Gesamt-Gemeinderat erteilt uns ausdrücklich einen Auftrag“.

 

Sonst werde er seine Mitarbeiter nicht mehr damit beschäftigen. „Wir haben ganz viele andere Themen.“

Thema kocht noch einmal hoch

Unmittelbar vor der Sitzung des Verwaltungsausschusses war das jahrelange Hechinger Aufregerthema noch einmal aufgekocht worden. Christine Maier, die Vorsitzende des Vereins Stadttauben Hechingen e. V., der sich ehrenamtlich um die Vögel kümmert, hatte im Vorfeld der Beratung über die Neufassung der Polizeiverordnung einen Brief an Hahn, an die Erste Beigeordnete Dorothee Müllges und die Mitglieder des Gemeinderates geschrieben, um gegen die Verschärfung des Taubenfütterungsverbotes zu protestieren.

Dem Schreiben beigefügt war eine gutachterliche Bewertung, die der Verein bei „VitaGood – die Stadttaubenexperten“ in Auftrag gegeben hat. Inhaberin dieses Unternehmens ist Antje Konz aus Bisingen-Zimmern. Sie kam zu dem Schluss: Was die Stadt unternimmt, ist keine nachhaltige Lösung im Umgang mit der Stadttaubenpopulation. Das flächendeckende Fütterungsverbot, das sich auch auf private Flächen erstreckt, sei „im Hinblick auf fachliche Wirksamkeit, rechtliche Einordnung und praktische Umsetzung“ als „nicht geeignet“ anzusehen. Weder die Taubenpopulation noch die Verschmutzungen durch Taubenkot ließen sich auf diesem Wege reduzieren. Vielmehr sei eine verstärkte Verlagerung der Bestände und Zunahme des Schmutzes an einzelnen Standorten zu befürchten. Auch Beschwerden aus der Bevölkerung würden sich lediglich verlagern und möglicherweise zunehmen.

Empfang mit Protestplakaten

Unmittelbar vor Sitzungsbeginn empfing eine Gruppe Taubenschützerinnen die Räte mit einem Spalier und mit Protestplakaten. Darauf erinnerten sie an den Verfassungsauftrag, Tierleid zu vermeiden. Anstelle eines Fütterungsverbotes mahnten sie nachhaltige Lösungen, wie etwa das „Augsburger Modell“ an, das auf betreute Taubenschläge setzt.

AfD springt auf den Zug auf

Zu eigen machte sich das Thema auch die AfD-Fraktion im Gemeinderat. Für sie hatte Ina Hess einen „tiefgreifenden Eingriff in die Handlungsfreiheit der Bürger“ beklagt, die Verwaltung nach ihrer „gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage“ dafür gefragt und vor einem Verstoß gegen das Tierschutzgesetz gewarnt, „wenn gleichzeitig keine kontrollierten Futterplätze angeboten werden“.

Für die Stadtverwaltung hatte Patrick Loll, der Fachbereichsleiter für die öffentliche Ordnung, ausführlich geantwortet und betont, dass „die Freiheit des Einzelnen, Tauben zu füttern, hinter dem Schutz der Allgemeinheit vor den Schäden, die von Tauben verursacht werden können, zurücktreten muss“. Insofern sei das Fütterungsverbot verhältnismäßig.

Taubenhäusern als alleinige Alternative erteilte Loll eine Absage. Am Beispiel Balingen lasse sich erkennen, dass dies nicht automatisch zu einer Verringerung der Taubenzahl führe. Er stützt sich auf die von verschiedenen Verwaltungsgerichten vertretene Auffassung, „dass die dauerhafte Verringerung des Nahrungsangebots durch ein generelles Fütterungsverbot das aus wissenschaftlicher Sicht erfolgversprechendste Verfahren darstellt“. Denn nur ein geringeres Nahrungsangebot zwinge die Vögel dazu, ihren Radius bei der Futtersuche zu erweitern. Und das sei auch mit dem Tierschutz vereinbar.

Belege für „illegale Fütterung“

Dass sich – wie von der AfD und den Taubenschützern behauptet – die Situation der Tauben im Hechinger Stadtgebiet „verschärft“ habe, seit sie nicht mehr gefüttert werden dürften, streitet Loll ab. Dafür gebe es keinen Nachweis. Vielmehr würden seither regelmäßig Tauben in Hechingen illegal gefüttert. Es sei fotografisch dokumentiert, dass auf dem Firstparkplatz „mehrmals pro Woche Taubenfutter in großen Mengen ausgebracht“ werde. Genau dagegen werde die Stadt mit Bußgeldern vorgehen, drohte Bürgermeister Philipp Hahn an.

„Land fordert Gesamtkonzept“

In der Ratsdebatte schloss sich allein die Freie Wählerin Ursula Bailer der Kritik am städtischen Kurs an: Das Fütterungsverbot im öffentlichen Raum gebe es schon länger, ohne dass der Taubenbestand erfolgreich verringert worden wäre. Für Kommunen mit einem Taubenproblem fordere das Land ein Gesamtkonzept, unter anderem mit dem Betrieb eines Taubenhauses, der zwar nicht überall, aber mancherorts doch funktioniere.

Mehrheit gegen AfD-Antrag

Ina Hess (AfD) beantragte schließlich, den Paragrafen 12 der Polizeiverordnung („Taubenfütterungsverbot“) in seiner bisher gültigen Fassung zu belassen und damit private Flächen auszunehmen. Dem folgten jedoch nur die beiden AfD-Räte, während sich Ursula Bailer enthielt. Die große Mehrheit des Ausschusses empfahl dem Gemeinderat die Verschärfung des Fütterungsverbotes.