Bürger Wolfgang Hess fragte jüngst im Ortschaftsrat, warum beispielsweise Baugesuche in Waldmössingen nichtöffentlich beraten und entschieden werden. Foto: Wegner

Fast jeder kennt das Sprichwort "Wo kein Kläger, da kein Richter". Trifft dies eventuell auch auf kommunale Verwaltungen zu, indem sie schwierige Themen in nichtöffentlichen Sitzungen beraten, obwohl sie eigentlich öffentlich sein müssten?

Schramberg-Waldmössingen - Im Ortschaftsrat wies Wolfgang Hess, der jüngst in der Einwohnerfragestunde das Wort ergriff, darauf hin, dass sich die Tagesordnungspunkte der Ratssitzungen in Waldmössingen stetig reduzierten. "Verschwinden da nicht immer mehr Themen in den nichtöffentlichen Teil", hinterfragte Hess und nannte beispielhaft Baugesuche. Diese tauchten seit einiger Zeit nicht mehr auf der Tagesordnung einer öffentlichen Ratssitzung auf, in anderen Kommunen aber schon.

Unterschied: eigene Baurechtsbehörde

Ortsvorsteher Reiner Ullrich erläuterte, dass sich der Umfang der Tagesordnung aus der Geschäftslage und der Notwendigkeit der Verwaltung ergebe. Die Stadt verfüge über eine eigene Baurechtsbehörde. Mit Befreiungen von Bauanträgen brauche sich der Ortschaftsrat nicht zu beschäftigen. Das Genehmigungsverfahren finde in der Behörde statt, genauso wie Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplans. "Wenn da etwas anfällt, erledigt dies der Fachbereich Umwelt und Technik. Wenn Baugesuche eingehen, wird der Ortschaftsrat formell informiert. Das ist ausreichend. Nur in Ausnahmefällen wird ein Thema nichtöffentlich behandelt. Grundsätzlich gilt die Öffentlichkeit", versicherte der Ortsvorsteher.

Keine Genehmigung bei Ablehnung

Hess hakte nach: "Befreiungen werden also von der Baurechtsbehörde erteilt?" "Ja, das ist so", bekräftigte Linda Niebel, Leiterin der städtischen Abteilung Baurecht und Bauverwaltung. Befreiungen seien grundsätzlich im Baugesetzbuch geregelt. "Wenn Grundzüge der Planung berührt sind, wird dies mit dem Fachbereich 4 abgestimmt und beraten. Bei einer Ablehnung gibt es keine Genehmigung", schilderte Niebel. Ullrich ergänzte, wenn es um Planungen gehe, sei die Kommune gefragt. Sie habe die Planungshoheit. In Schramberg werde das in der Stadt selber geregelt. Bei Gemeinden ohne eigene Baurechtsbehörde müsse der Gemeinderat sein Einvernehmen erteilen. "Darin liegt der Unterschied, verwaltungstechnisch wird so verfahren", unterstrich der Ortsvorsteher.