Wegen Arbeiten zum Hochwasserschutz sind in der Teckstraße Bäume gefährdet. Bürger wollen sie erhalten. Foto: Fahrland

Der Einwohnerantrag auf Baumerhaltung beim Hochwasserschutz im Bereich der Kernstadt am gegenüberliegenden Neckarufer der Teckstraße entspricht den gesetzlichen Vorgaben laut Paragraf 20b der Gemeindeordnung. Er ist daher zulässig.

Oberndorf - Diesen formalen Beschluss fasste der Gemeinderat einstimmig in der öffentlichen Sitzung am Dienstag. Das Gremium folgte dem Beschlussvorschlag der Stadtverwaltung und schuf die notwendige Voraussetzung für die nochmalige Beratung des Sachverhalts bei der nächsten Gemeinderatssitzung. Sie wird am 27. Juli und somit exakt zwei Tage vor Ablauf der dreimonatigen Frist nach Eingang des Antrags stattfinden.

Der Einwohnerantrag mit dem Titel "Baumerhaltung trotz Hochwasserschutzmaßnahme – Hochwasserschutz mit Naturschutz verbinden" war am 29. April bei der Stadtverwaltung eingegangen. Er nimmt Bezug auf den Gemeinderatsbeschluss vom 9. Februar zur Genehmigungsplanung der Hochwasserschutzmaßnahme im Bereich Kernstadt. Diese sieht für den Bau einer 870 Meter langen Spundwand die Entfernung zahlreicher Bäume zwischen der Holzbrücke beim Freibad und der Firma Rheinmetall auf der linken Uferkrone flussabwärts vor.

Vertretungsberechtigte

Vertrauenspersonen des Einwohnerantrags sind Beatrix Lamprecht (Bündnis Nabu/BUND, Ortsgruppe Oberndorf-Sulz), Peter Beiter (Angel- und Naturschutzverein Oberer Neckar) und Tobias Raffelt (Kreisverband Rottweil der ÖDP).

Die Antragsteller und ihre Unterstützer fordern, das behördliche Verfahren zur Einholung einer wasserrechtlichen Genehmigung beim Landratsamt auszusetzen und ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen, das die Wasserrahmenrichtlinie der EU berücksichtigt.

Außerdem soll ein Umweltverträglichkeitsgutachten unter Berücksichtigung der FFH-Richtlinie für das Natura-2000-Gebiet des Oberen Neckartals eingeholt und bis dahin auf die Fällung von Bäumen und Büschen verzichtet werden. Die Einhaltung der Vorschriften, die sich aus dem Planfeststellungsverfahren ergeben, soll die Stadt von einer unabhängigen, ökologischen Baubegleitung überwachen lassen.

Das erforderliche Quorum für den Einwohnerantrag von mindestens 200 Unterschriften wurde deutlich übertroffen. Die Auswertung ergab 842 gültige Unterschriften von antragsberechtigten Einwohnern, bei 869 Unterzeichnern. Sämtliche Voraussetzungen für einen Einwohnerantrag wurden laut Beratungsvorlage erfüllt.

Weitere Projekte für den Hochwasserschutz werden vorgestellt

Bürgermeister Hermann Acker erklärte, der erweiterte Erörterungstermin vom 19. Mai sei durchaus konstruktiv verlaufen. Daran beteiligt waren als Genehmigungsbehörde das Landratsamt Rottweil, Vertreter des Regierungspräsidiums Freiburg, die beteiligten Planungsbüros, die Antragsteller des Einwohnerantrags sowie deren Sachverständiger Lothar Wessolly.

Zwischen ihm und dem von der Stadt Oberndorf beauftragten Planungsbüro "Wald & Corbe" habe, wie vereinbart, bereits ein Folgegespräch zum fachlichen Austausch stattgefunden, um weitere Lösungsmöglichkeiten zur Hochwasserschutzmaßnahme Kernstadt entlang der Teckstraße aufzuzeigen. Ergebnisse lägen noch nicht vor und würden für die nächste Sitzungsrunde erwartet.

Beim Erörterungstermin kamen laut Acker zwei weitere geplante Maßnahmen zum Hochwasserschutz zur Sprache. Was den Bau der Schutzmauer entlang der Austraße angehe, hätten die Vertreter des Regierungspräsidiums die Absicht geäußert, die Bäume entlang der Austraße erhalten oder versetzen zu wollen.

"Möglicherweise erfordert das Versetzen des größeren Baumbestandes eine halbseitige Sperrung der Austraße über einen längeren Zeit-raum", kündigte Acker an. Dies könne sich unter anderem aufgrund der Freilegung der Wurzelbereiche bis zu einem Jahr hinziehen. Entsprechende Verkehrsregelungen müssten noch geprüft werden. Als weniger problematisch habe sich beim Erörterungsgespräch die Maßnahme beim Umspannwerk und der Firma Storz Tanktechnik erwiesen.