Für die Benutzung des Fischbacher Teufensees gibt es eine geänderte Rechtsverordnung. Foto: Bantle

Das Regelwerk für die Benutzung des Teufensees enthält als diskriminierend empfundene Passagen. Der Niedereschacher Gemeinderat hat die Änderung der entsprechenden Rechtsverordnung nun einstimmig beschlossen.

Niedereschach-Fischbach - Grund für die Änderung war eine Online-Petition aus dem Jahr 2021. Darin wurde moniert, dass in einem großen Teil der Badeordnungen in Baden-Württemberg herabwürdigende und diskriminierende Formulierungen gegenüber Kranken und Behinderten enthalten seien. Außerdem würden falsche medizinische Aussagen getroffen, die zur Stigmatisierung und zu Vorurteilen gegenüber diesen Personen führten.

Inzwischen angepasste Rechtsgrundlagen werden berichtigt

Auch die Rechtsverordnung der Gemeinde Niedereschach wurde, neben der anderer Kommunen, beanstandet. Die Rechtsverordnung vom 11. April 1995, zuletzt geändert am 3. September 2001, entsprach den Ausführungen der Verwaltung zufolge zum damaligen Zeitpunkt dem Satzungsmuster des Gemeindetages. Mit der nun beschlossenen Änderung wird der Paragraf 4 Absatz 1 der Rechtsverordnung, der die entsprechenden Äußerungen enthält, ersatzlos gestrichen. Zudem werden bei dieser Gelegenheit inzwischen angepasste Rechtsgrundlagen berichtigt.

Diskriminierende Sachverhalte stünden im Paragraf

Gemeinderat Michael Asal, wollte genau wissen, was im Vergleich mit der bisherigen Rechtsverordnung eigentlich geändert werden soll. Hauptamtsleiter Jürgen Lauer erläuterte, dass in der bisherigen Verordnung aus heutiger Sicht diskriminierende Sachverhalte stünden. Auf Bitten Asals verlas Bürgermeister Martin Ragg, was in Paragraf 4 der Rechtsverordnung über die Benutzung der Wasserfläche bisher steht. Der Wortlaut des Paragrafen lautet: "Ausgeschlossen von der Benutzung sind Personen mit ansteckenden Krankheiten, Epileptiker, Geisteskranke und Betrunkene. Desgleichen Personen mit offenen Wunden, Hautausschlägen oder anderen anstoßerregenden Krankheiten."

Bürgermeister plädiert dafür, Änderungen zuzustimmen

Asals Ratskollege Markus Dietrich räumte ein, dass die damaligen Formulierungen zwar nicht unbedingt gelungen seien. Er sehe allerdings keinen Grund, diese zu ändern. Es genüge eigentlich, den gesunden Menschenverstand einzuschalten, um zu begreifen, was mit den Formulierungen im früheren Paragraf 4 gemeint war, sagte Dietrich. Es genüge, wenn man Respekt vor den Menschen habe, was selbstverständlich sein sollte. Man sollte aus seiner Sicht nicht jede Formulierung auf die Goldwaage legen.

Rüdiger Krachenfels pflichtete Dietrich bei. Oliver Bumann erklärte, dass die verwendeten Formulierungen über alles hinausgehen, was man heute formulieren würde. Deshalb sprach er sich dafür aus, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, diesen Paragrafen zu streichen.

Auch Bürgermeister Ragg plädierte dafür, der geplanten Änderung zuzustimmen.