Kopfschütteln und deutliche Kritik in Richtung der Kreisbehörde verursacht in Lauffen die Absicherung der Kreuzung „Aixheimer Weg“/Betriebsstraße der Firma Knauf.
Die Firma Knauf hatte eine Bauvoranfrage gestellt, um an der Kreuzung ihrer Werksstraße mit dem öffentlichen Aixheimer Weg eine Lichtsignal- und Schrankenanlage zu errichten. Ziel des Unternehmens ist es, Sicherheit für den Schwerlastverkehr und die kreuzenden Fahrzeuge und Fußgänger zu erhöhen.
Das Besondere an diesem Antrag: Die Gemeinde Deißlingen müsste keinen Cent bezahlen, da „Knauf“ die Kosten für die Anlage vollumfänglich übernehmen würde. Die untere Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes Rottweil erteilte dem Vorhaben jedoch eine klare Absage.
Schilder statt Ampel
In der Begründung heißt es, das Verkehrsaufkommen (etwa 60 Lkw pro Tag) sei zu gering und die Sichtverhältnisse seien gut, weshalb keine Gefährdung vorliege. Statt einer Ampel schlägt das Amt lediglich eine geänderte Beschilderung (Vorfahrt/Stoppstelle) vor. Eine Ampel komme nur in Betracht, wenn sich bereits wiederholt Unfälle ereignet hätten.
Diese Haltung stößt bei Ortsvorsteher Karl Heinz Maier, Bürgermeister Ralf Ulbrich und dem gesamten Ortschaftsrat auf Unverständnis. Die Frage, die im Raum steht, ist drängend: „Muss denn erst etwas passieren, bevor reagiert wird? Und wer ist dann der Schuldige, wenn etwas passiert?“
Daniel Karrais stellt eine Anfrage
Auch der FDP-Landtagsabgeordnete Daniel Karrais hatte sich im Vorfeld eingeschaltet und das Thema der unterschiedlichen Handhabung von verkehrsrechtlichen Anordnungen in den Landtag getragen. In einer Anfrage an die Landesregierung thematisierte er den „Frust“ vor Ort und die scheinbare Willkür bei Ermessensentscheidungen.
Eine Staatssekretärin antwortet
Daniel Karrais berichtete von einem Eindruck, dass manche Ämter restriktiv handeln, um keine Präzedenzfälle zu schaffen, während andere pragmatischer vorgehen. Staatssekretärin Elke Zimmer (Verkehrsministerium) bestätigte im Landtag zwar, dass die Entscheidungshoheit bei den unteren Straßenverkehrsbehörden liege, betonte aber auch, dass Ermessensspielräume zugunsten der schwächsten Verkehrsteilnehmer genutzt werden sollten. Sie bot ausdrücklich an, dass sich die Gemeinde an das Ministerium wenden könne, um den Fall nochmals prüfen zu lassen.
Kritik an „zweierlei Maß“
Im Gremium wurde moniert, dass im Landkreis Rottweil offenbar strenger geurteilt werde als anderswo. Andere Landratsämter, wie etwa im Schwarzwald-Baar-Kreis oder in Tuttlingen, würden ihren rechtlichen Ermessensspielraum oft sinnvoller und bürgernäher ausspielen. Dass eine Maßnahme, die die Sicherheit erhöhe und die öffentliche Hand nichts koste, abgelehnt wird, wirkt auf die Räte wie ein Schildbürgerstreich.
Die Verwaltung bezeichnete die Haltung der Straßenbaubehörde in der Sitzungsvorlage wörtlich als „nicht plausibel“. Der Ortschaftsrat war sich einig: Man will sich mit der bloßen Aufstellung von Schildern nicht zufrieden geben. Dennoch wird die Gemeinde von gerichtlichen Schritten absehen.
Erneute Prüfung angestrebt
Wie Ortsvorsteher Karl Heinz Maier erklärte, seien der Gemeinde durch das „Nein“ des Landratsamts die Hände gebunden. Zudem seien die Kosten für den Klageweg zu hoch. Stattdessen greift man das Angebot von Daniel Karrais auf und wird den Ablehnungsbescheid an ihn weiterleiten.
Ziel ist es, dass die Landesregierung den Bescheid und die Sachlage erneut prüft, um auf diesem Weg doch noch für die nötige Sicherheit am Aixheimer Weg zu sorgen.