Eltern, die ihre Kinder wegen Corona-Schnelltests oder Maske nicht zur Schule schicken? Das allein sorgt in einem Artikel der "taz" für Aufsehen – wirklich überraschend ist, was die Beteiligten in der Zwischenzeit wirklich geplant haben.
Schramberg-Waldmössingen/Aichhalden-Rötenberg - Ein Zeitungsbericht der "Taz" sorgt derzeit im Internet für Aufsehen: Der Autor, der scheinbar durch die Kimmich-Bösingen-Corona-Thematik auf den Kreis Rottweil aufmerksam geworden und dann vor Ort unterwegs war, schreibt von hohen Inzidenzen, Nazi-Vergleichen an Schulen sowie Corona-Leugnern in und um Rottweil. Gegenstand des Textes ist auch, dass seit vergangenen September mehrere Kinder im Grundschulalter im Schramberger Ortsteil Waldmössingen – scheinbar illegal – nicht mehr zur Schule geschickt werden. Die Begründung einiger Eltern: "Wegen der Tests".
RP und Schulamt wissen nicht Bescheid
Der Schulaufsicht beim Regierungspräsidium (RP) Freiburg war der Fall an der Grundschule in Waldmössingen beziehungsweise einer "heimlichen privaten Schule" nicht bekannt. "Wir sind der Sache aber nachgegangen. Die Schule hat bestätigt, dass seit September fünf Kinder aus fünf Familien den Unterricht nicht mehr besuchen. Als Begründung haben vier Elternpaare die Corona-Testpflicht angegeben, ein Elternpaar die Maskenpflicht, der sie nicht zustimmen", informiert auf Nachfrage unserer Redaktion der stellvertretende Pressesprecher Matthias Henrich.
"Schule findet in der Schule statt"
Ebenso wenig habe das Schulamt in Donaueschingen von der Thematik gewusst, erklärt Amtsleiterin Susanne Cortinovis-Piel. Die in dem Text geschilderte Situation "gehe so natürlich gar nicht", sagt sie. "Schule findet in der Schule statt." In solchen Fällen argumentierten die Eltern häufig mit einem Aufenthaltsbestimmungsrecht für ihre Kinder – doch das ändere an der Tatsache nichts, "dass es in Deutschland eine Schulpflicht gibt". Das generelle Protokoll, erklärt Cortinovis-Piel, sehe folgende Schritte vor: Wenn ein Kind fehle, prüfe die Schule, ob ein Attest oder eine sonstige, legitimierte Begründung vorliege. Wenn das nicht der Fall sei: "Bei einem Verstoß gegen die Schulpflicht folgt gewöhnlich ein Bußgeldverfahren."
Keine Atteste – juristische Prüfung
Und konkret in diesem Fall? Atteste zur Befreiung von den Pflichten, weiß Henrich vom RP, wurden nicht vorgelegt. Die Schule habe das zuständige Ordnungsamt sowie das Jugendamt eingebunden. Die Schulaufsicht des RP gehe der Angelegenheit nun in Abstimmung mit der Schule und dem staatlichen Schulamt Donaueschingen nach, "die juristische Prüfung läuft derzeit".
Henrich holt aus: Die Erfüllung der Schulpflicht erfolge grundsätzlich durch den Besuch einer öffentlichen Schule. Die Genehmigung zum Betreiben einer Ersatzschule als "Ableger" der Grundschule in Waldmössingen wurde seitens der Schulaufsichtsbehörde nicht erteilt. Gemäß dem Schulgesetz haben Schulpflichtige grundsätzlich die Schule zu besuchen, in deren Schulbezirk sie wohnen. Auch hierzu wurden keine Ausnahmen erteilt. Entsprechende Anträge von Eltern wurden nach Kenntnis des RP auch nicht gestellt.
Bußgeldverfahren läuft
Demzufolge, schließt Henrich, "stellt das Vorgehen der betreffenden Eltern gegebenenfalls einen Verstoß gegen die Schulbesuchspflicht dar". Sollte die Prüfung dies bestätigen, "wird die Schule gebeten, nochmals das Gespräch mit den Eltern aufzunehmen mit dem Ziel, diese zur Einsicht zu bewegen. Sollte dies nicht zum Erfolg führen, würde die Schulaufsicht das Ordnungsamt bitten, in Abstimmung mit dem Jugendamt ein Bußgeldverfahren einzuleiten".
Das, so informierte die Pressestelle der Stadt Schramberg, ist jedoch bereits erfolgt: Die Verwaltung als Ortspolizeibehörde wurde im Fall der fünf Kinder aus Waldmössigen über deren Wegbleiben unterrichtet, und spricht ebenso von einem Verstoß gegen die Schulbesuchspflicht. Das Bußgeldverfahren beinhaltete im ersten Schritt eine Verwarnung mit Anhörung. Wenn sich aus dieser kein neuer Sachverhalt ergibt, komme es zu einem Bußgeldbescheid mit der Möglichkeit, Einspruch zu erheben. "An diesem Punkt stehen wir derzeit", heißt es von der Stadt. Neben dem Schul- sei auch das Jugendamt informiert.
Verwarnung mit Anhörung
Über eine angebliche "Corona-Schule" in Waldmössingen liegen der Verwaltung keine Informationen vor. "Wir betreiben auch keine Schule", betont eine der betroffenen Mütter, sondern "wechseln uns nur in der Beaufsichtigung ab". Ohne Maske oder Test dürften die Kinder ja gar nicht zur Schule, betont sie die Vorschriften. Ansonsten erhielten die Kinder alle Aufgaben von der Schule, mit der Rektorin herrsche Einvernehmen. So würden die Kinder auch ihre entsprechenden Leistungsnachweise wie gefordert erbringen.
"Sind keine Corona-Leugner"
Dabei betont eine der Familien, die in Waldmössingen in Vereinen und dem Ort stark vernetzt ist, dass sie keine Corona-Leugner seien, wie jetzt behauptet worden sei. Sie selbst hätten jüngst eine Corona-Infektion durchgemacht und seien davon genesen. Und die beiden älteren Geschwister der Tochter besuchten ganz normal eine weiterführende Schule – seien allerdings aus medizinischen Gründen von der Maske befreit. Warum sie jetzt so in die Schlagzeilen gebracht wurden, das sei ihnen unverständlich. Ihnen sei es nur darum gegangen, für ihr Kind den ihrer Ansicht nach besten Weg zu suchen – und dann hätten sie diesen gewählt. Ober dieser der richtige sei, müsse man schauen, festgelegt sei man auf Dauer nicht, ergänzt der Vater.
"Freie Schule" als Ziel
Allerdings gehen die Ideen der Betroffenen weit über das jetzige "Homeschooling" hinaus: Bei der Gemeinde Aichhalden gibt es eine Anfrage hinsichtlich einer weiterführenden Schule. Dazu sei auch das bisherige Schulhaus angefragt worden, sagt Bürgermeister Michael Lehrer. Da dies aber in Teilen für die bestehende Grundschule sowie für andere Zwecke benötigt werde, habe man hier eine Absage erteilt, berichtet er auf Nachfrage. Allerdings stünden in Rötenberg die Räume eines ehemaligen Betriebs im Außenbereich zur Verfügung, für die eine baurechtliche Anfrage laufe. Um aus dem gewerblichen Objekt ein Schulgebäude machen zu können, müssten zuerst Flächennutzungs- und Bebauungsplan der Gemeinde angepasst werden. Dieses Thema komme im nächsten Jahr in den Gemeinderat, bestätigt Lehrer. Ob dies dann angesichts der Kosten einer solchen Maßnahme – die Antragsteller müssten ungefähr den Wert eines kleineren Mittelklassewagens investieren – weiterverfolgt werden soll, wisse er nicht. Und auch nicht wie sich der Gemeinderat zu dieser Sache stelle. Denn davon hängt es ab, ob eine solche "Freie Schule" dort überhaupt zum Tragen kommen könne.
Sollte es positive Signale geben, würde dies aber auch nicht "sehr schnell" verwirklichbar sein – das Schuljahr 2023/24 wäre der frühest denkbare Termin.