Bei einer Abstimmung zwischen den beiden Verbandskommunen hat es ein Patt gegeben. Foto: kw Foto: Schwarzwälder Bote

Sitzung: Zweckverband Interkommunales Industrie- und Gewerbegebiet / Keine Mehrheit für Bauantrag

Seit längerer Zeit hat es in einer Sitzung des Zweckverbands Interkommunales Industrie- und Gewerbegebiet Zimmern o. R - Rottweil (Inkom Südwest) bei einer Abstimmung zwischen den beiden Verbandskommunen mal wieder ein Patt gegeben.

Seit längerer Zeit hat es in einer Sitzung des Zweckverbands Interkommunales Industrie- und Gewerbegebiet Zimmern o. R.- Rottweil (Inkom Südwest) bei einer Abstimmung zwischen den beiden Verbandskommunen mal wieder einen Patt gegeben.

Zimmern o. R. (kw). Damit fand sich für den vorgelegten Bauantrag – es ging um die Erstellung eines Gabionenzauns mit eingeflochtenen Sichtschutzstreifen – keine Mehrheit. Das Einvernehmen wurde somit nicht erteilt. Jetzt liegt der Ball bei der Baurechtsbehörde. Laut Satzung können Rottweil und Zimmern im Inkom-Zweckverband ihre Stimme nur einheitlich abgeben.

Die Mehrheit der Rottweiler Vertreter – auch Oberbürgermeister Ralf Broß stimmte dagegen – lehnte das hinlänglich bekannte Baugesuch ein weiteres Mal ab. Bereits im Oktober 2020 hatte das Verbandsgremium die Zustimmung zu einem bestehenden Gabionenzaun in der Ebnetstraße versagt (wir berichteten).

Die Verbandsvertreter waren der Meinung gewesen, eine Gabionenwand sei mit den Bestimmungen des gelten Bebauungsplans grundsätzlich nicht vereinbar. Die Baurechtsbehörde vertrete in diesem Fall aber eine andere Auffassung, belehrte Wirtschaftsförderer Heiko Gutekunst die Vertreter beider Kommunen. Nach Einschätzung des Landratsamts handle es sich bei der bestehenden Gabionenwand um eine Einfriedung in geschlossener Bauweise – allerdings nicht in massiv geschlossener Bauweise. Nur letztere Ausführung werde laut den Inkom-Bauvorschriften ausgeschlossen.

Das Wort "massiv" – so Gutekunst – mache den Unterschied. Daraus habe man wieder gelernt, äußerte die Verbandsvorsitzende Carmen Merz. Der Bauherr, er saß in den Zuhörerreihen, hatte nach der ersten Entscheidung um eine erneute Prüfung gebeten. Daraufhin fand ein gemeinsamer Besprechungs- und Vororttermin statt. Ergebnis der Gespräche mit Bauherrn und Baurechtsbehörde: Eine Befreiung für die Gabionenwand ist nicht erforderlich. Bewilligt werden müsse nur die Überschreitung des Baufensters, hieß es.

Doch diese Befreiung lehnte die Verbandsversammlung ab. Der Bauherr wolle die Mauer noch etwas begrünen, informierte der Wirtschaftsförderer. Thomas Bausch sprach dennoch von einem "optischen Schandfleck". Weiter, so der Zimmerner Gemeinderat, biete auch ein Spiegel dort keine vollumfängliche Verkehrssicherheit. "Wir sind in einem Gewerbegebiet und in keinem Freizeitpark, man muss die Kirche im Dorf lassen", argumentierte Hans-Georg Scherfer. Er fand die Einfriedung "nicht so schlimm". Auch Timo Weber sah keine Probleme. Was einem persönlich gefalle und was baurechtlich zulässig sei, stimme nicht immer überein, deutete Merz an.

Das wertete Ingrid Balke etwas anders. Andreas Schobel zeigte sich über das Vorgehen des Bauherrn – der Gabionenzaun wurde ohne Baugenehmigung erstellt – enttäuscht. Die Inkom-Verbandsversammlung lehnte die Nachgenehmigung eines Gabionenzauns in der Ebnetstraße ein weiteres Mal ab.