Der Gemeinderat Altensteig hat die Grundsteuer-Hebesätze angepasst. (Symbolbild) Foto: © The Little Hut – stock.adobe.com

Bei der Grundsteuer hat sich Altensteig zum Ziel gesetzt, trotz Reform genauso viel einzunehmen wie vorher. Nun wurden die Hebesätze angepasst.

Im Gemeinderat Altensteig wurde die Grundsteuer-Hebesätze auf den Prüfstand gestellt und angepasst. Der neue Satz für die Grundsteuer A, also land- und forstwirtschaftliche Flächen, beträgt 580 Prozent. Vorher waren es 645 Prozent. Die Grundsteuer B, die etwa für Wohnhäuser gilt, wird nun mit einem Hebesatz von 570 Prozent berechnet. Vorher waren es 580 Prozent. Die neuen Sätze gelten rückwirkend für das Jahr 2025.

 

Kämmerer Udo Hirrle erläuterte, dass es natürlich immer etwas schwierig sei, rückwirkend solche Kennzahlen festzulegen. Allerdings: „Da werden die Bürger ja entlastet“. Anders sähe es aus, wenn die Stadt rückwirkend Geld haben wolle.

„Es sollte gelten, was versprochen wurde“

Im Gremium wurde bekräftigt, dass die Zusage der Stadt, Aufkommensneutralität herzustellen, gehalten werde. „Ich bin der Meinung, es sollte gelten, was versprochen wurde, also Aufkommensneutralität“, erklärte Bürgermeister Oliver Valha. Stadtrat Albrecht Joos ebenso: „Wir halten das, was wir damals versprochen haben.“

Stadtrat Hartmut Hobler (SPD/Grüne) hielt dies ebenfalls für einen richtigen Schritt. Auf diese Art werde den Bürgern Geld zurückgegeben und ein Beitrag zur Steuergerechtigkeit geleistet. Die Grundsteuer sei ein Aufregerthema gewesen, „aber ich glaube, inzwischen sehen viele Leute ein, dass man die Werte von 1964 nicht ohne weiteres in die heutige Zeit übertragen kann“, meinte er. Die veralteten Werte waren ausschlaggebend für die Reform gewesen.

„Wir hatten mit wesentlich mehr Widersprüchen gegen diese Grundsteuerbescheide gerechnet“, erklärte Kämmerer Udo Hirrle. Nur 90 Widersprüche seien bei der Stadt eingegangen. Einem wurde stattgegeben, 54 zogen ihren Widerspruch zurück. 35 der Widersprüche wurden an das Landratsamt weitergeleitet, von diesen wurden mittlerweile 28 zurückgezogen. Sieben bleiben offen, „also brutal wenig“, meinte der Kämmerer.

Die Grundsteuerreform sorgte Anfang des Jahres vielerorts für Ärger. Durch die neue Berechnung waren für viele Grundstückseigentümer die Grundsteuer teils massiv gestiegen. Die Gemeinden hatten die Hebesätze festgelegt und sahen sich der Forderung nach Aufkommensneutralität gegenüber.

Dies bedeutet, dass eine Gemeinde unterm Strich nicht mehr einnimmt als zuvor, wenn auch die Zusammensetzung der Grundsteuer verändert ist. Das Bundesverfassungsgericht, das die bisherige Grundsteuerberechnung für rechtswidrig erklärt hatte, hatte Aufkommensneutralität empfohlen, aber nicht vorgeschrieben.

Der Gemeinderat beschloss die Änderung der Hebesätze einstimmig.

Gewerbesteuer bleibt wie gehabt

Ebenfalls überprüft wurde der Gewerbesteuer-Hebesatz. Die Gewerbesteuer wird derzeit mit einem Hebesatz von 370 Prozent berechnet. Dies wird nach dem Beschluss des Gemeinderats auch so bleiben.