Kardinal Rainer Maria Woelki hält an seinem Amt fest, obwohl er möglicherweise eine Pflichtverletzung begangen hat. Foto: AFP/OLIVER BERG

Der Kölner Kardinal Woelki hat beim Umgang mit den Missbrauchsfällen doch seine Pflicht verletzt, sagt der oberste Kirchenrichter im Bistum Rottenburg. Denn er habe einen besonderen Fall nicht nach Rom gemeldet, was er hätte tun müssen.

Köln - Kardinal Rainer Maria Woelki hat sicher aufgeatmet, als die vom Erzbistum Köln bestellten Gutachter zum Umgang mit Verdachtsfällen von sexuellem Missbrauch zwar manch hohen Würdenträger belasteten, ihn selbst aber freisprachen. Der Erzbischof habe seine Pflichten nicht verletzt, urteilten die Experten unter der Führung des Strafrechtlers Björn Gercke im März. Diese Feststellung ebnete Woelki den Verbleib im Amt. Schließlich hatte er seinen Rücktritt für den Fall angekündigt, dass man ihm eine Verfehlung nachweist.

 

„Damit hat er die Latte für sich extrem hoch gelegt“, sagt Thomas Weißhaar, der Leiter des Kirchengerichts der Diözese Rottenburg-Stuttgart. Weißhaar kommt aber zu einer anderen Einschätzung als die Gutachter. „Woelki hat eine Pflichtverletzung begangen“, betont der Domkapitular. Er bezieht sich nicht darauf, dass Woelki jahrelang an der Seite seines Vorgängers, des Kölner Kardinals Meisners, gewirkt und womöglich von dessen pflichtwidrigem Handel gewusst hat. Der Rottenburger Kirchenrichter nimmt vielmehr Woelkis Beschluss in den Blick, einen Fall nicht nach Rom zu melden. Der Kardinal habe sich nach seinem Amtsantritt am Rhein 2015 die Akten aller Missbrauchstäter vorlegen lassen, darunter auch den Fall eines Pfarrers und einstigen guten Bekannten des Kardinals. Der hatte sich in den 70er Jahren an einem Jungen vergangen.

Der Vatikan erfährt von dem Fall eines Pfarrers nichts

Erst im Jahr 2010 hatte das Opfer den Missbrauch angezeigt und war vom Erzbistum entschädigt worden. Woelki entschied nun 2015, die Sache nicht weiterzuverfolgen, weil der mittlerweile demente Pfarrer nicht mehr vernehmungsfähig und eine neue Aufklärung gar nicht möglich war. Der Strafrechtler Gercke stützt diese Argumentation in seinem 800-seitigen Gutachten. Doch Weißhaar widerspricht: Das Kirchenrecht sei damals längst verschärft gewesen. „Einem Bischof kommt mittlerweile diese Entscheidung gar nicht mehr zu“, sagt er. Vielmehr müsse der Ordinarius einen solchen Fall nach Rom melden. Erst dort werde über das weitere Vorgehen befunden: „Woelki ist einer Pflichtverletzung schuldig.“

Weishaars Einschätzung ist deshalb pikant, weil einige der Verfehlungen, die das Gercke-Gutachten anprangert, eben kirchenrechtliche Verstöße gegen solche Meldepflichten sind. Verletzungen des weltlichen Rechts hatten die Gutachter dagegen nicht festgestellt. Weißhaar, der sich auf einer Veranstaltung der Akademie der Diözese äußerte, nimmt Woelki aber auch in Schutz. Der Kardinal hatte heftige Kritik einstecken müssen, weil er ein erstes Gutachten zurückgehalten hatte. Tatsächlich habe dieses wohl Mängel gehabt, meint Weißhaar.

Für eine Institution, die Sanktionen gegen Täter überwacht

Der Kirchenrichter hält darüber hinaus Reformen für dringend: Es brauche eine kirchliche Institution, die Sanktionen gegen Täter überwache. Da habe es an Kontrolle gefehlt. Nötig seien unabhängige Gerichtshöfe, die nicht nur – wie bisher – von Klerikern besetzt seien. Und das kirchliche Strafrecht sei neu zu fassen. Momentan sei da der Verstoß gegen den Zölibat im Blick. Darum gehe es aber gar nicht, sagt Weißhaar: „Es geht um den Schutz von Kindern und Jugendlichen.“