Trotz Einreiseverbots versuchte ein Türke nach Deutschland zu gelangen. Es geht zurück in die Schweiz, aber erst nach der Haftstrafe.
Ein 32-Jähriger wurde durch die Bundespolizei bei der Einreise mit der Straßenbahn festgenommen. Gegen ihn bestand ein Vollstreckungshaftbefehl und eine Einreiseverbot, dies erklärt die Bundespolizei in einer Pressemitteilung.
Keine Ausweisdokumente
Einsatzkräfte der Bundespolizei kontrollierten den türkischen Staatsangehörigen am Mittwochvormittag als Reisenden in der grenzüberschreitenden Straßenbahn am Grenzübergang Weil am Rhein-Friedlingen. Der 32-Jährige konnte dabei keine Ausweisdokumente vorlegen.
Bei Überprüfung Haftbefehl gefunden
Eine Überprüfung des Mannes ergab einen offenen Vollstreckungshaftbefehl wegen tätlichen Angriffs sowie eine Ausschreibung zur Festnahme aufgrund eines Einreiseverbots. Wegen dem Verstoß gegen das Einreiseverbot wurde ein Strafverfahren eingeleitet.
Kein Geld zur Begleichung der Strafe
Da der 32-Jährige die geforderte Geldstrafe nicht begleichen konnte wurde er durch die Bundespolizei festgenommen. Zur Verbüßung der 35-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe wurde er in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Nach der Entlassung aus der Justizvollzugsanstalt ist die Zurückweisung in die Schweiz vorgesehen.