Gleich drei Packstationen in Villingen sind von bislang unbekannten Tätern ausgeräumt worden. Mehrere Pakete fielen den Aufbrechern in die Hände. Welche Haftung übernimmt DHL in diesem Fall?
Mit roher Gewalt und einem stabilen Hilfsmittel sind zahlreiche Fächer an Packstationen in Villingen in den vergangenen Tagen aufgestemmt worden. Wie die Polizei berichtet hatte, waren insgesamt drei dieser rund um die Uhr nutzbaren elektronischen DHL-Paketautomaten Ziel von Dieben.
Die Täter schlugen offenbar am Wochenende an gleich zwei Orten zu. Am Aldi in der Niederwiesenstraße sind zwischen Samstag, 20 Uhr, und Sonntag, 10 Uhr, insgesamt 30 Fächer aufgebrochen worden, um die darin befindlichen Pakete zu klauen.
Der Schutz von Stationen ist schwierig
Auch in der Straße„Beim Enggäßle“ – direkt am Lidl-Markt gegenüber des Villinger Friedrichsparks – waren mutmaßlich dieselben Diebe unterwegs. Dort sind ebenfalls mehrere, zumeist schmale Fächer von zwei Packstationen aufgestemmt worden. Die Höhe des gesamten Schadens steht noch nicht fest.
Wie können die Packstationen samt der Inhalte geschützt werden? Der Betreiber DHL sieht hierbei offenbar wenig Handlungsspielraum, wie Sprecher Marc Mombacher auf Anfrage unserer Redaktion erläutert. Man sei hinsichtlich der Standortwahl bemüht, „Standorte mit guter Beleuchtung und Publikumsverkehr zu finden, zum Beispiel an Supermärkten“, so Mombauer.
Bei Schadensregulierung nicht in der Pflicht
Hinsichtlich der Überwachung gibt es hier allerdings ein großes „Aber“, wie der DHL-Sprecher erklärt: „Da wir dort kein Hausrecht besitzen, können wir auch nur begrenzt Einfluss nehmen.“ Wie oft DHL-Packstationen von Aufbrüchen dieser Art betroffen sind, möchte das Unternehmen nicht kommunizieren. Auch nicht, ob es in der Vorweihnachtszeit vermehrt zu solchen Fällen kommt.
Was die Schadensregulierung bei den Packstationen betrifft, sieht sich DHL nicht in der Pflicht, wie es gegenüber unserer Redaktion heißt. Das würde sich aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ergeben. Denn in Fällen, in denen Sendungen durch unberechtigte Dritte aus der Packstation entnommen werden – beispielsweise Betrug, Manipulation, Identitätsdiebstahl – lehne der Paketdienst die Haftung gegenüber den Kunden ab. Mombauer: „Für das deliktische Verhalten Dritter müssen wir als DHL-Organisation nicht haften.“
Auch eine Versicherung hilft nicht
Das gilt auch für transportversicherte Sendungen, wie der DHL-Sprecher erklärt. So dürfen diese laut AGB ausschließlich in DHL-Filialen oder Paketshops eingeliefert werden. Heißt laut Mombauer: Wird eine versicherte Sendung dennoch in eine Packstation eingeliefert, entfällt der Versicherungsschutz, und DHL lehnt im Schadensfall die Haftung ab.
Denn grundsätzlich werde „die Auslieferung der Paketsendung an die Packstation durch den DHL-Mitarbeiter als Zustellung an den berechtigten Empfänger gewertet“. Was dann im Anschluss passiert, sei nicht mehr Angelegenheit des Paketdienstleisters. Heißt: Der Kunde hat doppelt Pech – das Paket ist verloren und der Schaden wird nicht reguliert.
Deshalb dürften jene, die von den Diebstählen betroffen sind, umso mehr auf die Ermittlung der Polizei hoffen. Diese sucht zu den Taten Zeugen. Hinweise nimmt die Polizei unter der Telefonnummer 07721/6010 entgegen.