Ein Auffahrunfall eskaliert. Dabei wird ein Mann mit einem Warndreieck verletzt. Nun stand ein 46-Jähriger wegen schwerer Körperverletzung vor Gericht.
Eine Familie mit zwei kleinen Kindern ist auf der B 28 von Tübingen auf dem Weg nach Hause, nach Freudenstadt. Dabei kommt es bei der Zufahrt Wurmlingen zu einem Unfall. Ein Wagen, der ihnen zuvor schon durch seine Fahrweise aufgefallen war, stößt hinten in ihr Auto. Bei einem Streit wird der Vater dann verletzt.
Wie genau es zu dieser Situation kommt, versuchte der Richter und die Staatsanwältin herauszufinden. Allerdings scheint die Verkehrssituation etwas verwirrend zu sein. Der 46-jährige Unfallverursacher erzählt, dass er den Wagen vor sich, kurz vor Ende des zweispurigen Bereichs, überholen wollte, dieser ihn aber nicht lies. Nachdem es doch funktionierte, hätte der Wagen ihm Lichthupe gegeben und ihn genötigt. Das wollte er sich nicht gefallen lassen und bremste daraufhin stark ab. Doch dann habe dieser ihn überholt und habe vor ihm eine Vollbremsung gemacht, bei dem es zu dem Auffahrunfall gekommen sei, so die Schilderungen des Angeklagten.
Erst Schock, dann der Auffahrunfall
Der Familienvater wiederum berichtet, dass er durch die Fahrweise des Angeklagten, der nach dem Überholvorgang und einigen starken Tempoveränderungen – erst bremsen, dann Gas geben – vor ihm zum Stehen gekommen sei, was er erst gar nicht wahrgenommen hätte.
Um eine Kollision zu verhindern, hätte er über die linke Spur ausweichen müssen. „Zum Glück kamen keine Fahrzeuge auf der anderen Seite“, berichtet der Zeuge. Wegen eines Schocks habe er, zurück auf seiner Fahrseite, angehalten. Er habe sich umgedreht und sich nach dem Wohlergehen seiner Kinder erkundet. Dann kam es zu dem Unfall.
Kinder wurde zum Streitthema
Doch das war noch nicht der Auslöser für den Streit. Der Familienvater fragte den 46-Jährigen, warum er das getan hätte, er habe zwei Kinder im Auto. Darauf hin, habe der Angeklagte sich lächerlich darüber gemacht und mehrfach schlechte Dinge über seine Kinder gesagt, so der Vater. Dies bestätigte später auch seine Frau.
Nach Beleidigung kam es zum Schlag
Als der Angeklagte zum Kofferraum ging, hatte der Mann Angst und folgte ihm. „Ich wusste nicht, was er vor hat“, berichtet er vor Gericht. Als dieser weiterhin beleidigend gegenüber den Kindern war, habe der Vater ihn beleidigt, das gebe er zu. Daraufhin habe der Angeklagte ihn mit dem Warndreieck gegen den Kopf und das Ohr geschlagen. Zudem hätte der 46-Jährige am Anfang versucht sich vom Unfallort zu entfernen.
Der Angeklagte hingegen beschrieb die Situation etwas anders und verwies auf Notwehr. Den Schlag gestand er aber.
Geldauflage an die Bewährungshilfe Tübingen
Da das Gericht nicht klar zuordnen konnte, wer für den Stillstand der Autos verantwortlich war und ob es tatsächlich Notwehr war, wurde das Verfahren, unter eine Geldauflage von 2200 Euro in vier Raten á 550 Euro für den Angeklagten an die Bewährungshilfe Tübingen, eingestellt.