Keine nennenswerten Beobachtungen
Zum einen sei es bei solchen Kontrollen wichtig, nicht allein zu sein, auch um einen Zeugen bei entsprechenden Vorfällen zu haben. Zum anderen sind im Zusammenhang mit der Corona-Verordnung immer wieder auch Jugendliche beteiligt, für die Dirk Maute dann ein guter Ansprechpartner sei. So wurde dann nach einer entsprechenden Information durch das Polizeirevier St. Georgen auf dem Spielplatz in der Weiherstraße eine größere Gruppe vorgefunden. Doch als diese das städtische Fahrzeug bemerkten, löste sich die Gruppe sehr schnell auf und war verschwunden.
Anschließend wurden Personen vorgefunden, die auf dem Gehweg in der Eichendorffstraße ihr Feuerwerk abbrannten. Da dies allerdings nur auf privatem Grund und nicht im öffentlichen Straßenraum erlaubt war, wurden nach einer entsprechenden Belehrung die Personalien aufgenommen und eine Anzeige an das Landratsamt weitergeleitet.
Lesen Sie auch: Was zum Jahreswechsel erlaubt ist und was nicht
Ansonsten machten die beiden bei ihrer zweistündige Rundfahrt durch die Stadt keine nennenswerte Beobachtungen. Mehrmals wurden Einzelpersonen angetroffen, die trotz Ausgangssperre noch unterwegs waren. Doch in allen Fällen zeigte sich hier, dass dies begründet war beispielsweise durch die Pflege für ein Familienmitglied. Ebenso waren Menschen auf dem Heimweg von ihrer Arbeit, wie eine entsprechende Bescheinigung des jeweiligen Arbeitgebers belegte.
Die verschiedenen Kontrollen stießen aber bei den Betroffenen auf Verständnis und Einsicht.
150 Anzeigen seit März
Schon seit dem Beginn der Pandemie im März ist Hermann Fengler fast täglich unterwegs in den verschiedensten Bereichen von der Straße über die Gaststätten bis zu den Geschäften, um entsprechende Kontrollen durchzuführen.
In dieser Zeit hat er auch rund 150 mal Anzeigen wegen Übertretung der Verordnungen an das Landratsamt weitergeleitet. Und in fast allen Fällen gab es für diese Übertretungen auch ein entsprechendes, meist recht hohes Bußgeld. Sogar ein Gerichtsverfahren nach einer Überschreitung im Frühjahr im Bereich der Gastronomie gab es als Folge seiner Anzeige. Doch auch hier bestätigte das Gericht das dann vom Landratsamt festgestellte Bußgeld von 3500 Euro.
Für Hermann Fengler gibt es bei der Einhaltung der Corona-Verordnungen keinen Spielraum, "denn hier geht es um Leben und Tod", wie er deutlich macht. Dies werde ihm nicht zuletzt aus seiner beruflichen Tätigkeit als Altenpfleger immer wieder bewusst. Aber es ist inzwischen auch bekannt, dass Hermann Fengler hier regelmäßig und sehr konsequent kontrolliert, die Zahl der Verstöße gegen die Corona-Verordnung nimmt daher auch deutlich ab. Spätestens wenn einmal ein Bußgeld von 100 Euro oder mehr bezahlt werden musste, wissen die Betroffenen, dass sie sich an die Vorgaben halten müssen.
Kommentare
Artikel kommentieren
Bitte beachten Sie: Die Kommentarfunktion unter einem Artikel wird automatisch nach sieben Tagen geschlossen.