Hinter der Gültlinger Mehrzweckhalle soll eine Freiflächen-Photovoltaikanlage ermöglicht werden. Foto: Uwe Priestersbach

Einstimmig gab der Wildberger Gemeinderat grünes Licht für den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Sondergebiet PV Freiflächen Gültlingen“.

Die Planungen für die Freiflächen-Photovoltaikanlage im Bereich der Gültlinger Mehrzweckhalle stehen im Zusammenhang mit dem Neubau des Wasserwerks des Zweckverbandes Buchenwasserversorgung in unmittelbarer Nähe der Halle. Wie Till Brieger den Räten erläuterte, werde das Pumpwerk einen hohen Strombedarf haben, der vorzugsweise mit regenerativ erzeugtem Strom gedeckt werden soll.

 

Mit Blick auf die ursprünglichen Gedankenspiele einer Photovoltaikanlage auf dem Hallendach machte der Abteilungsleiter aus dem städtischen Bauamt zudem deutlich, dass eine solche Anlage für den künftigen Strombedarf nicht ausreichend sein werde. Ziel sei daher, den energetischen Bedarf von Wasserwerk und Mehrzweckhalle lokal und klimaneutral durch Freiflächen-Photovoltaik zu erzeugen.

Geltungsbreich umfasst knapp 0,4 Hektar

Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Photovoltaik-Freiflächenanlagen im Außenbereich erfordere generell eine gemeindliche Bauleitplanung, daher sei die Aufstellung eines Bebauungsplans notwendig. Nachdem der Bereich hinter der Mehrzweckhalle derzeit im Flächennutzungsplan als Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Versammlungs-/Sporthalle“ definiert ist, müsse dieser parallel zum Bebauungsplanverfahren geändert werden. Der Geltungsbereich soll eine Fläche von 0,37 Hektar umfassen.

Nicht unerwähnt ließ Till Brieger allerdings, dass es in diesem Bereich seit einiger Zeit eine „besondere Herausforderung“ gibt, weil der vorgesehene Standort nach einer Aktualisierung der Biotopkartierung mittlerweile mit dem Biotoptyp einer „mageren Flachlandmähwiese“ ausgewiesen ist. Im Zuge des erforderlichen Umweltberichts soll eine naturschutzrechtliche Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung erfolgen, und die Genehmigungsfähigkeit sicherzustellen.

Als Ausgleich vor Ort soll ein grünes Band in Form eines Grünstreifens an der Grundstücksgrenze angelegt werden.

Für den Gültlinger Ortsvorsteher Walter Baur stellte sich in diesem Zusammenhang die Frage, ob der in diesem Bereich angedachte Mobilfunkmast in die Bebauungsplanung aufgenommen werde. Er wollte wissen, ob für eine Freiflächen-Photovoltaik überhaupt Ausgleichsmaßnahmen erforderlich sind.

Wie Till Brieger mitteilte, stehe man im Kontakt mit dem potenziellen Betreiber, um den geplanten Funkmasten weiter hinter die Halle zu verlagern, wo er „gut integrierbar ist“. Zudem handele es sich bei der Aufstellung von Funkmasten um eine privilegierte Maßnahme, die nicht in den Bebauungsplan aufgenommen werden müsse.

Betreiberfrage wird geprüft

Die Frage der Notwendigkeit von Ausgleichsmaßnahmen habe man sich im Rathaus ebenfalls gestellt, zumal eine solche Anlage ja auch zu einer Aufwertung des Bereichs führen könne, so der Abteilungsleiter. Doch die Ausweisung als Schutzgebiet im Rahmen der Biotop-Kartierung mache Ausgleichsmaßnahmen erforderlich. „Das müssen wir irgendwie handeln“, machte Brieger deutlich .

SPD-Rat David Mogler fragte in der Sitzung danach, ob die Freiflächen-Photovoltaik anlage künftig von der Stadt Wildberg oder vom Zweckverband Buchenwasserversorgung betrieben werden. „Das ist in Prüfung, wir werden die beste Lösung raussuchen“, stellte Bürgermeister Ulrich Bünger dazu fest.