IG-Metall-Bezirksleiterin Barbara Resch hat sich voraussichtlich mit Erfolg für eine Verlängerung des Kurzarbeitergelds eingesetzt. Foto: Julian Rettig/Julian Rettig

Ein Vorstoß der IG Metall Baden-Württemberg könnte zu einer längeren Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes führen. Die Minderheitsregierung von SPD und Grünen plant den Kabinettsbeschluss für nächsten Mittwoch.

Die Kurzarbeit breitet sich im Südwesten rasant aus: Nach den aktuellsten Zahlen der Bundesagentur für Arbeit wurden im Oktober 950 Anzeigen für 23 050 Beschäftigte registriert; es sind jeweils die mit Abstand höchsten Werte binnen zwölf Monaten. Bundesweit sind es 3730 Anzeigen für 93 150 Beschäftigte. 2020, in der Coronakrise, waren es jedoch viel mehr. Wie viel Kurzarbeit realisiert wird, lässt sich jeweils erst mit einem Nachlauf von sechs Monaten in der Statistik feststellen, derzeit für den Mai.

 

Maximale Bezugsdauer von 24 Monaten

Klar ist aber: die Sorgen der Belegschaften in der Metall- und Elektroindustrie sind immens, weshalb die Betriebsräte ihre IG Metall in Gang gesetzt haben, sich bei der Bundesregierung für eine längere Auszahlung des konjunkturellen Kurzarbeitergeldes einzusetzen, um mehr Personalabbau zu vermeiden. Mit Erfolg: Am nächsten Mittwoch soll das Kabinett den Entwurf aus dem Bundesarbeitsministerium beschließen, wonach die maximale Bezugsdauer von zwölf auf bis zu 24 Monate verlängert werden soll, „längstens bis zum 31. Dezember 2025“. Betriebe, die schon seit Herbst/Winter 2023 betroffen seien, hätten die Möglichkeit, nach einer Unterbrechung der Kurzarbeit von nicht mehr als zwei zusammenhängenden Monaten diese wiederaufzunehmen.

Lange Auftragszyklen der Maschinenbauer wirken sich aus

Weil dafür eine Verordnung neu gefasst werden muss und kein Gesetz abzuändern ist, wofür die Ampelkoalition keine eigene Mehrheit im Bundestag mehr hätte, „sind wir ziemlich sicher, dass das durchgeht“, sagte die Bezirksleiterin Barbara Resch unserer Zeitung. Zur Begründung ihres Vorstoßes mit dem DGB-Landesvorsitzenden Kai Burmeister verweist sie auf die Parallelität der konjunkturellen und strukturellen Schwächen. „Gerade bei den Maschinenbauern mit ihren langen Zyklen sind zwölf Monate relativ schnell rum.“ Die geltende maximale Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes von zwölf Monaten könnte somit bald schon vorüber sein, während der nächste große Auftrag erst in einem Jahr oder später ansteht.

Ein Teil des Maschinenbaus sei ganz nah an der Automobilindustrie. Da seien viele Aufträge verschoben worden, weil die Elektromobilität massiv in Verzug kommt und der Umbau der Produktionswerke stockt. „Da hilft meines Erachtens schon die Verlängerung der Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes“, sagt Resch, die befürchtet, dass ansonsten weitere Arbeitgeber ihr Personal abbauen könnten. Entlassungen will die IG Metall genauso verhindern wie eine Arbeitszeitabsenkung nach dem Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung (TV Besch), die noch mehr Einschnitte zur Folge hätte.

Die Bezirkschefin blickt mit großer Skepsis auf 2025: „„Ich rechne damit, dass es im nächsten Jahr mit den schlechten Nachrichten nicht besser wird.“ Denn die Konjunktur könnte nicht anspringen, der Strukturwandel nicht vorankommen. „Ich befürchte, dass vielen Arbeitgebern 2025 die Luft ausgeht.“

„Für konjunkturelle Dellen auf alle Fälle ein gutes Instrument“

Da sei die Kurzarbeit „nicht immer das richtige Mittel, weil sie für die Arbeitgeber mit Remanenzkosten verbunden ist“. Gemeint ist, dass der Arbeitgeber selbst bei vollem Entgeltausfall neben den Sozialversicherungsbeiträgen etwa für vereinbarte Sonderzahlungen (wie Weihnachtsgeld oder betriebliche Altersvorsorge) und bezahlte Freistellungen aufkommen muss. Für konjunkturelle Dellen sei Kurzarbeit „auf alle Fälle ein gutes Instrument“, sagt Resch mit Verweis auf Erfahrungen in der Vergangenheit. Denn noch teurer sei es für die Betriebe, Beschäftigte zu entlassen und beim nächsten Aufschwung neue einzustellen. „Ich gehe davon aus, dass es den einen oder anderen Arbeitgeber gibt, der über die Verlängerung des Kurzarbeitergeldes sehr froh ist, weil er dann seine Leute halten kann.“

Das Kurzarbeitergeld beträgt 60 Prozent des ausgefallenen Nettoentgelts. Hat der Beschäftigte mindestens ein Kind, sind es 67 Prozent. Dafür aufkommen muss die Bundesagentur für Arbeit (BA) – aus den Beiträgen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern wohlgemerkt. Allerdings leidet die BA gerade selbst unter Finanznöten. Und ihr nächster Haushalt wird laut dem Verordnungsentwurf mit Mehrausgaben von 260 Millionen Euro belastet. Angeführt wird daher, dass Minderausgaben für Arbeitslosengeld gegenzurechnen seien, freilich in unbekannter Höhe. „Tatsächlich sind die Kassen relativ leer“, sagt Resch und bringt es doch auf diesen Nenner: „Lieber Geld für Kurzarbeit ausgeben als für Arbeitslosigkeit.“