Zu Fuß auf der A 81? Das kommt nicht so selten vor wie man denkt. (Archivfoto) Foto: Heidepriem

Ein orientierungsloser Lastwagenfahrer sorgte erst auf der A 81 bei der Polizei für Irritationen und wenig später bei Fußgängern in Aistaig.

Kurioses zu berichten hatte ein Fremder, dem ein Pärchen aus Aistaig beim Spaziergang begegnet ist. Warum er durch den Ort irrte, was die Polizei damit zu tun hat, und wie er letztlich ans Ziel kam: Wir haben die ganze Geschichte.

 

Als die beiden Aistaiger, die hier lieber anonym bleiben möchten, sich am Sonntag, 1. Juni, mit ihrem Hund auf den Weg machten, rechneten sie mit einer solchen Begegnung wohl nicht.

Zu Fuß auf Nahrungssuche

Ein orientierungsloser Mann, offenbar aus Weißrussland, sprach sie auf Englisch an und erklärte, er suche seinen Lastwagen. Den habe er auf einem Autobahnparkplatz ohne Raststätte abgestellt und sich dann hungrig zu Fuß auf die Suche nach einer Raststätte, Ortschaft oder Ähnlichem gemacht.

Auf die Frage, wie er in Aistaig gelandet sei, erzählte er, die Polizei habe ihn auf dem Weg aufgegabelt, auf dem Revier befragt und dann aber seinem Schicksal überlassen.

Das sagt die Polizei

Das wollen wir genau wissen und fragen bei der Polizei nach. Die bestätigt den Vorfall – ergänzt aber ein entscheidendes Detail. Am 31. Mai sei gegen 21.30 Uhr eine „offensichtlich alkoholisierte Person“, die im Bereich der Auffahrt zur A 81 herumlief, gemeldet worden.

Der Anrufer hatte die Person laut Polizei mit seinem Fahrzeug abgesichert, um weitere Gefahren zu vermeiden. Die Beamten hätten den Mann dann wenig später in einem Gebüsch neben der Fahrbahn angetroffen.

„Aufgrund seines Zustands und der bestehenden Eigen- und Fremdgefährdung – keine Suizidalität – wurde der Mann in polizeilichen Schutzgewahrsam genommen“, erklärt Patrick Zöller, Sprecher im Polizeipräsidium Konstanz.

Transport keine polizeiliche Aufgabe

Der Mann sei bis zum Folgemorgen um 5.30 Uhr beim Polizeirevier Oberndorf geblieben, um seinen Rausch auszuschlafen. Eine Rückführung zur Autobahn oder zu seinem abgestellten Lastwagen sei laut Vorkommnisbericht nicht erfolgt, bestätigt der Sprecher.

Aber: „Solche Transporte erfolgen jedoch auch grundsätzlich nicht, da es sich hierbei nicht um eine polizeiliche Aufgabe handelt und dies auch aus versicherungsrechtlichen Gründen problematisch sein kann.“

Der Mann musste folglich selbst sehen, wie er aus Oberndorf zurück zu seinem Lastwagen an der Autobahn kommt. Zu Fuß auf der Autobahn unterwegs zu sein ist allerdings strikt verboten. Es stellt laut Polizei eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Verwarngeld in Höhe von zehn Euro bestraft wird.

Aistaiger leisten Hilfe

Und wie oft kommt es vor, dass die Polizei Fußgänger auf der Autobahn aufgreift? Das sei eher die Ausnahme, teilt Patrick Zöller mit. Seit Jahresbeginn habe es im Bereich der A 81 im Landkreis Rottweil drei weitere Einsätze dieser Art gegeben.

Der Lastwagenfahrer, der durch Aistaig irrte, hatte jedenfalls Glück: Das Pärchen zeigte Erbarmen und fuhr ihn kurzerhand zu seinem Fahrzeug zurück.