Vier Milliarden Euro zur Sicherung der stationären Gesundheitsversorgung hat der Deutsche Bundestag beschlossen, die auch in den Zollernalbkreis und Kreis Sigmaringen fließen.
Der Deutsche Bundestag hat im Haushaltsbegleitgesetz 2025 auf Initiative der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und vor dem Hintergrund des Koalitionsvertrags Zahlungen von insgesamt 4 Milliarden Euro an die Krankenhäuser beschlossen.
Das teilt das Büro des CDU-Bundestagsabgeordneten Thomas Bareiß schriftlich mit. Auch den Krankenhäusern im Zollernalbkreis und im Landkreis Sigmaringen kommen diese Zahlungen zugute.
Gelder sollen Klinikbetrieb, Versorgung und Personal vor Ort sichern
„Die Kliniken im Zollernalbkreis und im Kreis Sigmaringen erhalten kurzfristig dringend benötigte Liquidität, um ihren Betrieb zu stabilisieren, Personal zu sichern und die Versorgung zukunftsgerichtet aufzustellen“, wird Bareiß in der Mitteilung zitiert.
Und weiter: „Zugleich wird mit der Einbettung in den Transformationsfonds der Übergang zu den strukturellen Reformen vorbereitet, die mit dem Kranken-hausreformanpassungsgesetz zügig ausgestalten werden.“
Kliniken erhalten die Zahlungen über einen Rechnungszuschlag
Das Gesetz sieht ergänzende Bundeszuschüsse an den Gesundheitsfonds vor, die in zwei Tranchen ausgezahlt werden: 1,5 Milliarden Euro bis 31. Oktober diesen Jahres und 2,5 Milliarden Euro bis 31. Januar 2026.
Die Mittel werden über einen Rechnungszuschlag an die Krankenhäuser weitergeleitet. Nicht ausgeschöpfte Mittel fließen in den Krankenhaus-Transformationsfonds.
„Mit dieser Investition in die Zukunft der deutschen Krankenhauslandschaft geben wir den Krankenhäusern in unserer Region eine feste Brücke in schwierigen Zeiten und zeigen zugleich, dass wir Verantwortung für die Zukunftsfähigkeit der Versorgung übernehmen“, sagt Bareiß.