Der Gemeinderat von Neuried hat für die neue Hauptsatzung gestimmt. Einige Kompetenzen, die im Entwurf den Ortschaftsräten abgesprochen wurden, sind letztlich aber drin geblieben – dafür hatte sich vor allem der Ortschaftsrat Altenheim eingesetzt. Foto: Archiv

Es geht um die Jagdverpachtung, den Wohnungsbau und nicht zuletzt um das Gendern. Neuried hat am Mittwochabend die Änderungen seiner Hauptsatzung beschlossen. Weitere Wünsche gab es aus dem Ortschaftsrat Altenheim.

Neuried - Die Änderungsvorschläge wurden in einem Satzungsentwurf zusammengefasst und in den Ortschaftsräten beraten (wir berichteten). In der Gemeinderatssitzung am Mittwoch wurden die Änderungen, wie auch die Vorschläge der Ortschaftsräte vorgestellt. Abschließend stimmte der Gemeinderat einstimmig für die Änderung der Hauptsatzung.Gendern: Hauptamtsleiterin Simone Labiche merkte an, dass der Gemeindetag die Empfehlung ausgesprochen habe, im Falle einer Änderung der Hauptsatzung auch zu gendern. Altenheims Ortsvorsteher Jochen Strosack betonte, dass vieles dabei sei, was Verbesserungen darstelle. Zum Thema Gendern merkte er aber an, dass dies nicht der Sprache entspreche. Er befürwortete, dies in der Hauptsatzung und der Geschäftsordnung entsprechend des bisherigen Sprachgebrauchs zu belassen. "Die Begriffe wie ›Ortsvorstehende‹ und ›Stellvertretende‹ werden sich nie etablieren", bekräftigte Heinz Walter. So würde er bevorzugen die weibliche und männliche Form anzuführen, statt des neutralen Begriffs. Letztlich stimmte das Gremium mit zehn Stimmen dagegen, es bei der bisherigen, ausschließlich männlichen Form zu belassen. Walter stellte den Antrag, künftig die männliche und die weibliche Form aufzuführen statt der neutralen Form, dies wurde mehrheitlich von den Ratskollegen befürwortet.

Personalausschuss: Im neu gegründeten Personalausschuss sollen die Ortsvorsteher ein Mitspracherecht erhalten. Diese sollen als Berater an den Personalausschuss-Sitzungen teilnehmen können.

Landwirtschaftlich genutzte Grundstücke: Strosack monierte die Entscheidungskompetenz über den Verkauf und Tausch von landwirtschaftlich genutzten Grundstücken, die dem Ortschaftsrat entzogen und die Entscheidung auf den Gemeinderat übertragen werden soll. Dem stimmte Gerhard Moser zu: "Der Ortschaftsrat ist näher an den Personen." Kämmerer Andreas Delfosse argumentierte, dass so mehr Gerechtigkeit geschaffen würde und auch die städtebauliche Entwicklung einheitlich geregelt würde. Eine Vorberatung im Ortschaftsrat sei indes unerlässlich. Axel Fischer sieht die Entscheidung beim Gemeinderat als angebracht. Letztlich stimmte der Gemeinderat für den Antrag aus dem Ortschaftsrat Altenheim, wonach die Kompetenz beim Ortschaftsrat bleiben soll.

Jagdverpachtung: Die Jagdverpachtung soll, so Strosack, in der Kompetenz des Ortschaftsrats bleiben. Auch in den Umlandgemeinden sei dies gängige Praxis. Diesem Antrag folgte der Gemeinderat mehrheitlich.

Wohnbaugrundstücke: Die Vergabe von Wohnbaugrundstücken war ebenso in der Kritik des Altenheimer Ortschaftsrats. Bislang war die Kompetenz beim Ortschaftsrat und soll auf den Gemeinderat übergehen. So wurde angeregt, das Vergabeverfahren und die Festsetzung der Grundstückspreise weiterhin in den Kompetenzen der Ortschaftsräte zu belassen. "Um eine einheitliche Lösung zu schaffen, ist es wichtig, einheitliche Kriterien zu haben. So soll die Entscheidung vom Gemeinderat getroffen werden", wie Delfosse erläuterte. Mehrheitlich befürwortete der Gemeinderat, dass das Vergabeverfahren beim Ortschaftsrat bleiben soll, die Festlegung der Grundstückspreise soll jedoch im Gemeinderat erfolgen.

Bei wesentlichen Änderungen

Gewerbe:

Seitens des Ortschaftsrats Altenheim wurde der Antrag gestellt, dass der Ortschaftsrat bei der Vergabe von Gewerbegrundstücken zu hören sei – die Entscheidung soll weiterhin dem Gemeinderat obliegen. Bürgermeister Tobias Uhrich sah dies als Gemeindethema. Letztlich stimmte der Gemeinderat für den Vorschlag aus Altenheim.