Bei einer konzertierten Kontrollaktion des Zolls sind jüngst in der Villinger Innenstadt mehrere Betriebe überprüft worden. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit ist dabei fündig geworden.
Samstagnachmittag in der Villinger Innenstadt. Mehrere Fahrzeuge rücken in die Fußgängerzone vor. Beamte mit Zoll-Westen und Bauchtaschen steigen aus – eilen gezielt in eine der Parallelstraßen. Kontrolle!
Mehr als sechs Stunden lang, bis zum späten Abend, sind Experten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit im Zentrum unterwegs, um verschiedene Betriebe zu überprüfen. Sie gehen dabei systematisch vor – mit dem Ziel, Schwarzarbeit zu bekämpfen.
Dies bestätigt Sonja Müller, Pressesprecherin des Hauptzollamts Singen, auf Anfrage unserer Redaktion: „Die Prüfungen wurden von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Singen durchgeführt, andere Behörden waren an der Prüfung nicht beteiligt.“Die Zollbeamten seien Hinweisen von anderen Behörden und aus der Bevölkerung nachgegangen. „Es wurden aber auch verdachtsunabhängige Spontanprüfungen durchgeführt“, so Müller.
In der Villinger Innenstadt sind nach Angaben des Zolls insgesamt fünf Betriebe kontrolliert worden. Im Fokus standen Barbershops und Gastronomiebetriebe. Und tatsächlich konnten die Beamten mehrere Verstöße feststellen. Laut Müller wurden zwei Verstöße gegen die Pflicht zur ordnungsgemäßen Aufzeichnung der Arbeitszeiten sowie ein Verdacht auf Sozialversicherungsbetrug festgestellt.
Auch eine Verletzung der Sofortmeldepflicht
„Dieser wird derzeit noch in Zusammenarbeit mit der Deutschen Rentenversicherung geprüft“, so die Zollsprecherin. In solchen Fällen wird überprüft, ob ein niedrigeres Gehalt angegeben, Mitarbeiter nicht ordnungsgemäß angemeldet oder falsche Angaben zu Beschäftigungsverhältnissen gemacht wurden, um Sozialversicherungsbeiträge zu hinterziehen.
Darüber hinaus haben die Beamten eine Verletzung der Sofortmeldepflicht festgestellt. Diese Pflicht dient dazu, Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung zu verhindern – sie gilt unter anderem für Arbeitgeber im Bereich der Gastronomie. Eine Verletzung kann mit einem Bußgeld von bis zu 25 000 Euro geahndet werden, insbesondere wenn ein Arbeitgeber die Meldung zu Beginn einer Beschäftigung versäumt.