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Erzdiözese: Keine Rückkehr ins Dekanat

Lahr/Freiburg - Das von vielen Katholiken im Raum Lahr mit Spannung erwartete kirchenrechtliche Verfahren gegen den Lahrer Ex-Dekan E. ist abgeschlossen. Er wurde von der Erzdiözese mit zahlreichen Sperren belegt und bekommt nur noch ein Grundgehalt.

Der Fall hatte Ende 2017 für Aufsehen gesorgt. Damals war der Verdacht aufgekommen, dass der Dekan erhebliche Summen aus verschiedenen Quellen kirchlicher Einrichtungen für sich privat abgezweigt haben könnte. Es folgten Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und schließlich ein Verfahren vor der Großen Wirtschaftskammer des Landgerichts Mannheim. Das Urteil Ende Oktober 2018: Vier Jahre Haft für den Kirchenmann.

E. hatte ein Geständnis abgelegt und zugegeben, 240. 000 Euro beim Ursulinenkonvent in Mannheim, der Lahrer Pfarrgemeinde und beim Caritasverband Lahr abgezweigt zu haben. In mehr als 70 Fällen habe er fingierte Rechnungen, die auf eine Firma in Estland liefen, an den Caritasverband gerichtet. Auch der Barkasse seiner Pfarrgemeinde entnahm er Geld, das er privat nutzte und am Ende nicht mehr zurückzahlen konnte. All’ das räumte er vor Gericht ein.

Geistlicher kam schon voriges Jahr wieder frei

Ein Jahr saß E. in Untersuchungshaft. Dies wurde ihm bei der Haftstrafe von vier Jahren angerechnet. Ende 2021 wäre die Haftstrafe abgesessen gewesen, doch E. kam, wie berichtet, schon im vorigen Jahr frei. Wegen guter Führung wurde er auf Bewährung freigelassen.

Nun hat auch die Erzdiözese geurteilt und den Geistlichen kirchenrechtlich abgestraft. Das Erzbischöfliche Offizialat als kirchliches Gericht in Freiburg sah es laut Pressemitteilung als erwiesen an, dass E. gegen drei Straftatbestände der Kirche verstoßen habe, die der sogenannte Codex Iuris Canonici (CIC) ahnde: Amtsmissbrauch als Dekan und Pfarrer ("Missbrauch kirchlich verliehener Gewalt, beziehungsweise übertragener Aufgaben") zu Lasten seiner Pfarrei und seines Dekanats, unerlaubte Veräußerung von Kirchenvermögen sowie Betreiben von Handel und Gewerbe ohne Erlaubnis.

Bereits vor dem staatlichen Gerichtsverfahren gab E. vor knapp vier Jahren sein Amt als Dekan und Pfarrer auf. Er darf nun laut Freiburg für die Dauer von 20 Jahren keine kirchlichen Ämter in der Erzdiözese mehr ausüben, in denen er Verantwortung für finanzielle Fragen trägt.

Außerdem sei er für zehn Jahren mit dem Verbot belegt worden, Beratungen, Begleitungen und Fortbildungen oder ähnliches durchzuführen. Damit hatte er sich Teile des Geldes ergaunert.

Im Gebiet seines ehemaligen Dekanats dürfe er zehn Jahre lang auch weder seelsorglich tätig werden noch an öffentlichen Anlässen teilnehmen.

Sein Gehalt als Priester der Erzdiözese werde für den Zeitraum von ebenfalls zehn Jahren auf den sogenannten "Tischtitel" gekürzt. Diese Bezüge stellten eine Grundsicherung dar, zu deren Zahlung der Erzbischof kirchenrechtlich verpflichtet sei, teilt die Erzdiözese mit.

Ex-Dekan muss auch die Verfahrenskosten tragen

Für die Dauer von fünf Jahren sei es dem Priester verboten, außerhalb weniger, genau festgelegter Orte (Kirchen und Kapellen) Sakramente oder Sakramentalien zu spenden. "Außerdem wurde er auch zur Übernahme der Verfahrenskosten verurteilt, die er in Raten abzutragen hat. Das Urteil ist zwischenzeitlich rechtskräftig", heißt es aus Freiburg.

Über einen möglichen späteren Einsatz des Priesters habe Erzbischof Stephan Burger noch keine Entscheidung getroffen. "Einen Einsatz in der Seelsorge hatte der Erzbischof allerdings bereits bei Bekanntwerden der Vergehen ausgeschlossen, so dass noch offen ist, ob und wie der Priester künftig für die Erzdiözese Freiburg tätig werden wird."

Seit dem 15. Jhrhundert ist der sogenannte "Tischtitel" als "titulus mensae" laut Kirchenquellen nachweisbar.