Damit Masern eliminiert werden können, ist eine Immunitätsrate der Bevölkerung von mindestens 95 Prozent erforderlich. Foto: / Gentsch

Während von 2021 bis 2023 keine Ansteckungen in der Region bestätigt wurden, waren es 2024 bereits zwei. Das Gesundheitsamt erklärt auf Nachfrage unserer Redaktion, wie hoch die Impfquote im Kreis ist und wie gut die Bevölkerung geschützt ist.

Die hochansteckende Infektionskrankheit Masern breitet sich weltweit stark aus. So ist die Zahl der Infektionen innerhalb eines Jahres um 20 Prozent gestiegen, teilten kürzlich die Weltgesundheitsorganisation (WHO) und die US-Gesundheitsbehörde CDC mit. Auch in der Ortenau gab es 2024 bereits mehr Fälle als in den vorherigen drei Jahren, erklärt Evelyn Bressau, die Leiterin des Gesundheitsamts, auf Nachfrage.

 

Während 2021 bis 2023 keine Masernfälle (die die Falldefinition des RKI erfüllen) im Kreis bestätigt wurden, so waren es im laufenden Jahr bereits zwei. Gestorben sei daran niemand, eine Person sei in ein Krankenhaus eingewiesen worden.

Ansteckung erfolgt über kleine Tröpfchen

„Masern sind eine hochansteckende Erkrankung. Eine Elimination der Masern wäre laut WHO möglich, erfordert jedoch eine Immunitätsrate der Bevölkerung von mindestens 95 Prozent“, erläutert Evelyn Bressau. Diese lasse sich durch Immunisierung nach Infektion oder zweifache Impfung erreichen. Die Ständige Impfkommission empfehle die erste Impfung bei Kindern im Alter von 11 bis 14 Monaten und die zweite Impfung im Alter von 15 bis 23 Monaten.

„Die RKI Auswertung der KV-Impfsurveillance Daten ergab für Kinder im Alter von 24 Monaten aus dem Geburtsjahrgang 2019 allerdings nur eine Impfquote von 79,5 Prozent bundesweit. Im Ortenaukreis liegt die Quote sogar bei nur 61,6 Prozent“, berichtet die Gesundheitsamtsleiterin. In der Einschulungsuntersuchung (bei vier- und fünf-jährigen Kindern) sehe man in den vergangenen Jahren eine immer steigende Impfquote.

Auch Erwachsene sollten sich impfen lassen

„Zuletzt im ESU-Jahrgang 2024: Dort sind 97,3 Prozent der Kinder zwei Mal geimpft, weitere zwei Prozent sind ein Mal geimpft. Dies hängt mit der Impfpflicht gemäß Masernschutzgesetz zusammen“, so Bressau. Zusammenfassend könne man feststellen, dass die kleinen Kinder inzwischen „sehr gut geschützt“ seien, bei den Erwachsenen aber noch Impflücken zu vermuten seien. „Sobald ein Masernfall auftritt, bietet die Kombination aus starker Ansteckungsfähigkeit und vorhandener Impflücken der Erkrankung leichtes Spiel. Die obengenannten Masernfälle waren beide ungeimpft“, erklärt sie.

Masern sind laut Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZGA) keine harmlose Krankheit, schwere Komplikationen seien möglich. „Besonders gefährdet sind Kinder im ersten und zweiten Lebensjahr. Etwa die Hälfte der Erkrankungen tritt bei Erwachsenen auf“, heißt es. Masern-Viren können durch Kontakt mit Sekret aus der Nase oder dem Rachen übertragen werden. Meist erfolgt die Ansteckung über kleine Tröpfchen, die beim Husten, Niesen oder Sprechen von Erkrankten über die Luft verbreitet und von anderen eingeatmet werden.

Masern sind für Amt ein aktuelles Thema

„Die Masern beginnen mit unspezifischen Krankheitszeichen, wie Fieber, Husten und Schnupfen, einer Entzündung der Augenbindehaut sowie weißlichen, kalkspritzerartigen Flecken an der Mundschleimhaut. Wenige Tage später bildet sich der typische Hautausschlag mit bräunlich-rosafarbenen Flecken. Der Ausschlag tritt zunächst im Gesicht und hinter den Ohren auf und breitet sich dann über den ganzen Körper aus“, erklärt das BZGA.

Masern seien für das Gesundheitsamt sowohl aktuell ein Thema, als auch künftig. „Im Zeitraum 2021 bis 2024 hat unser Gesundheitsamt insgesamt 21 Masernmeldungen, beziehungsweise Verdachtsmeldungen erhalten. Zwei Meldungen haben sich bestätigt. Bei den restlichen Meldungen handelte es sich entweder um andere Erkrankungen oder um Antikörperbestimmungen“, berichtet Bressau. Die Widerlegung einer Meldung, beziehungsweise ihre Einstufung als „Verdacht nicht bestätigt“ erfordere einen hohen Aufwand.

Wer sich impfen lassen sollte

Erwachsenen, die nach 1970 geboren sind, wird laut Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung als Standardimpfung eine einmalige Impfung empfohlen, wenn sie nicht oder nur einmal in der Kindheit gegen Masern geimpft wurden. Das gilt auch bei einem unklaren Impfstatus. Für Personen in besonderen beruflichen Tätigkeitsbereichen, die nach 1970 geboren sind, wird eine zweimalige Impfung gegen Masern empfohlen. Dazu zählt Personal in Gemeinschaftseinrichtungen, in medizinischen Einrichtungen, in Einrichtungen der Pflege, in Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung etwa von Geflüchteten sowie für Personal in Fach-, Berufs- und Hochschulen.