Der Planentwurf für das neue Baugebiet Wettegärten in Weilen unter den Rinnen ist geändert worden. Dort ist nun auch verdichtetes Bauen möglich. Foto: Visel

Für das neue Baugebiet Wettegärten ist der Planentwurf geändert worden. Das Gebiet wird kleiner. Nun sind dort auch Doppelhäuser möglich.

Weilen u. d. R - Der Gemeinderat Weilen hat den geänderten Planentwurf für das Baugebiet Wettegärten zugestimmt. Das Gebiet wird kleiner. Nun sind dort auch Doppelhäuser möglich.

In der jüngsten Sitzung des Gremiums ist der geänderte Planentwurf für das Baugebiet Wettegärten vorgestellt worden. Bürgermeister Gerhard Reiner verwies auf die vorangegangene Sitzung des Gemeinderats, in der ein geänderter Planentwurf für das künftige Baugebiet Wettegärten beraten worden sei. Das Gremium habe damals weitere Änderungswünsche geäußert, so dass ein modifizierter Planentwurf vom Planungsbüro Fritz und Grossmann erstellt werden musste.

Höhere Einwohnerdichte

Mit diesem soll nun auch den bei der Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und Eigentümer entsprochen werden. Die Ausdehnung des Bebauungsplangebiets wurde weitgehend auf diejenigen Flächen, die im Flächennutzungsplan dargestellt sind, verkleinert.

Von wesentlicher Bedeutung ist laut Reiner auch, dass mit dem neuen Planentwurf eine höhere Einwohnerdichte erreicht werden kann. Es sind nun Einzelhäuser und Doppelhäuser vorgesehen. Der Gemeinderat billigte den Planentwurf. Die Auslegung und Behördenanhörung soll im Frühjahr 2022 stattfinden, wenn der Gemeinderat den Offenlagebeschluss gefasst hat.

Ein Grundstück wird überplant

Das Gremium beschloss überdies, für ein Grundstück im Bebauungsplanbereich Breitenried II einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen. Der Bebauungsplan wurde 1993 beschlossen und umfasst einen Teil des Gewerbegebiets und das Wohngebiet. Fast alle Grundstücke seien bebaut, betonte Reiner. Ein unbebautes Grundstück sei verkauft worden, der Käufer plane ein Wohnhaus mit einem Pultdach von sieben Grad Dachneigung. Der Bebauungsplan lege jedoch eine Dachneigung von 32 bis 38 Grad fest.

Die Baurechtsbehörde habe mitgeteilt, dass keine Baugenehmigung erteilt werden könne. Es sei eine Änderung des Bebauungsplans erforderlich.