Sport im Verein – bald nur noch für geimpfte Kinder über 12 Jahren? Foto: imago images / Panthermedia/"Francis47"

Ende Januar laufen die Ausnahmeregeln für Kinder und Jugendliche über 12 Jahren aus. Dann könnten die Ungeimpfte unter ihnen von Freizeit- und Sportangeboten ausgeschlossen werden. Kritik daran kommt unter anderem von Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer. Was das Ministerium dazu sagt.

Stuttgart/Tübingen - Dass die Ausnahmen für Kinder und Jugendliche über 12 Jahren von 3 G oder 2 G-Regelungen Ende Januar auslaufen werden, steht schon seit über einem Monat fest. Doch jetzt, da der Zeitpunkt näher rückt, regt sich zunehmend Kritik daran. Denn wenn die Landesregierung daran festhält, was in den Erläuterungen zur derzeit gültigen Verordnung steht, könnten ungeimpfte Kinder und Jugendliche ab 1. Februar von allen Hobbys und Freizeitaktivitäten ausgeschlossen sein, für die 2 G oder 2 G plus gilt.

Boris Palmer gegen 2 G im Sport

Unter den Kritikern ist auch Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer. In einem Schreiben appelliert er an das Sozialministerium, auch ungeimpften Jugendlichen unbedingt weiterhin Freizeitsport möglich zu machen. „Der Schaden eines Ausschlusses... von sportlichen Aktivitäten ist weitaus größer einzuschätzen als der Vorteil in der Pandemiebekämpfung“, heißt es in dem Brief, den Palmer auch auf Facebook veröffentlicht hat. Nachvollziehen könne er hingegen, wenn die Politik 2 G für Jugendliche in Restaurants und Kneipen einführen würde. „Hier genügt auf Dauer die Sicherheit durch Tests in den Schulen nicht“, schreibt Palmer. Derzeit haben Kinder zwischen sechs und 17 Jahren außerhalb der Schulferien mit ihrem Schülerausweis überall Zugang.

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Auch der Landessportverband und der Landesmusikverband übten gegenüber unserer Zeitung Kritik an dem drohenden Ausschluss Ungeimpfter. Sie sehen damit den Trainings-, Spieltag-, Proben- und Konzertbetrieb in Gefahr und befürchten, junge Mitglieder dauerhaft zu verlieren.

Auch manche Eltern sind alarmiert. Eine Online-Petition auf Change.org mit dem Titel „Kein 2G für Kinder und Jugendliche in Baden-Württemberg ab 01​.​02​.​2022!“ sammelte innerhalb von zwei Tagen schon knapp 10 000 Unterschriften ein. „Was bleibt den Jugendlichen, wenn ihnen die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben versagt wird?“ heißt es darin.

Ministerium: „Noch nichts entschieden“

Ein Sprecher des Ministeriums sagte auf Anfrage unserer Zeitung, dass zum weiteren Prozedere ab 1. Februar von Seiten des Landes noch nichts abschließend entschieden sei. „Wie es mit der Schülerausweis-Regelung von Februar an weitergeht, darüber berät die Landesregierung derzeit noch.“ Das Ministerium verweist darauf, dass es für Über-12-Jährige bereits seit dem 16. August die Impfempfehlung der Stiko gebe. Klar sei aber auch, „ dass wir bei den jungen Menschen besonders sensibel vorgehen müssen, da sie von den Einschränkungen der Pandemie mit am meisten betroffen sind“, so der Sprecher. „Gleichzeitig müssen wir alle Maßnahmen aber auch infektiologisch verantworten können und dabei die neue Omikron-Variante im Blick haben.“