Nicht nur Markleiter Karl Buksmann (mitte) hat sich gefreut, dass am 21. März, als unser Bild entstand, erstmals seit Wochen wieder Tauben und anderes Geflügel auf dem Sinkinger Taubenmarkt verkauft werden durften. Die Freude währte nur kurz. Foto: Bantle

Nur von kurzer Dauer war die Freude bei den Anbietern und Käufern von Geflügel, Tauben und Vögeln auf dem Sinkinger Taubenmarkt. Aufgrund der Geflügelpest, die den Kreis erreicht hat, dürfen nun weder Geflügel noch Eier verkauft werden.

Niedereschach-Fischbach - Nach dem Ende der vom Landratsamt des Schwarzwald-Baar-Kreises wegen der Geflügelpest verordneten "Aufstallungspflicht" durfte auf dem sonntäglichen Markt am 21. März erstmals wieder Nutzgeflügel verkauft und erworben werden. Doch bereits eine Woche später, am zurückliegenden Sonntag, war es damit bereits wieder vorbei. Denn am Freitag, 26. März, wurde der Vorsitzende des Vereins "Sinkinger Taubenmarkt", Claus Zoch, vom Landratsamt darüber informiert, dass am Sonntag auf dem Taubenmarkt wegen der Geflügelpest weder Geflügel noch Eier verkauft werden dürfen.

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Der Grund für diese Verordnung liegt indes nicht beim "Sinkinger Taubenmarkt", sondern betrifft den gesamten Schwarzwald-Baar-Kreis. Ein Aufzuchtbetrieb aus Nordrhein-Westfalen, in dem die Geflügelpest ausgebrochen ist, hatte auch im Schwarzwald-Baar-Kreis Hühner verkauft. In den vergangenen Wochen, so die Feststellung des Landratsamtes, wurden von diesem Aufzuchtbetrieb Junghennen an zahlreiche Kleintierhaltungen in mehreren Landkreisen – so auch in den Schwarzwald-Baar-Kreis – geliefert.

Zwischenzeitlich seien Tiere in mehreren dieser Bestände sichtbar erkrankt und teils verendet. Deshalb habe das Veterinäramt des Landratsamtes Schwarzwald-Baar-Kreis tätig werden müssen. Dabei mussten in den betroffenen Beständen auch Tiere gekeult werden. Es wurden zahlreiche Proben zur Diagnosesicherung entnommen und an das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Freiburg versandt. Nachdem die hochpathogenen Geflügelpesterreger in sämtlichen Proben durch das Labor nachgewiesen worden waren, reagierte das Veterinäramt sofort und deshalb erfolgte als Vorsichtsmaßnahme auch der Anruf den Sinkinger Taubenmarkt betreffend. Auch der Verkauf von Geflügel, Tauben, Eiern und Vögeln am Ostermontag auf dem Taubenmarkt ist nicht möglich, wie das Veterinäramt auf Nachfrage mitteilt.

Zoch und Marktleiter Karl Buksmann hatten am zurückliegenden Sonntag zu Beginn des Taubenmarktes alle Hände voll zu tun, um die Verkäufer und mögliche Käufer über die kurzfristige Anordnung des Landratsamtes zu informieren und diese auch umzusetzen. Mit Blick auf die Geflügelpest bestehe keine Gefährdung der menschlichen Gesundheit, so das Landratsamt. Dennoch sollen keine toten Vögel mit ungeschützten Händen angefasst werden.