Auch in der zweiten Offenlage des Regionalplans Windenergie forciert die Gemeinde Schuttertal die Streichung von weiteren Vorranggebieten.
Einmal mehr hat sich der Schuttertäler Gemeinderat bei seiner Sitzung am Dienstagabend mit dem Thema Windkraft beschäftigt. Erneut ging es um die Teilfortschreibung des Regionalplans. Dieser soll im Gebiet des Regionalverbands Südlicher Oberrhein regeln, wo Windenergieanlagen in Zukunft leichter genehmigt und gebaut werden können, weil gewisse notwendige Untersuchungen bereits abgeschlossen sind. Diese Areale nennt der Regionalverband Vorranggebiete. 1,8 Prozent der Fläche Baden-Württembergs, so der Plan der Landesregierung, müssen als solche ausgewiesen werden. Das Ziel ist, die Energiewende voranzutreiben.
Rund um Schuttertal stehen bereits rund 20 Windräder; der Regionalverband hat dennoch einige Vorranggebiete ausgemacht, in denen weitere Anlagen entstehen können. In der ersten Offenlage des Plans, als Schuttertal bereits die Streichung jener Flächen forderte, die nicht im Teilflächennutzungsplan „Windkraft“ der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Seelbach-Schuttertal für Windenergie vorgesehen sind, hat Schuttertal einen Teilerfolg erzielt. „Wir erkennen an, dass einzelne Flächen gestrichen oder reduziert wurden“, so Litterst. Dennoch wiederholte er die Forderung, auch die übrigen Flächen zu streichen.
Gemeinde stellt sich nicht gegen die Energiewende
Der Rathauschef schickte voraus – und legte eine besondere Betonung auf diesen Punkt –, dass Schuttertal weder gegen die Energiewende an sich noch im Speziellen gegen Windenergie sei. „Unsere Gemeinde hat sich frühzeitig mit der Windkraft auseinandergesetzt und im Ortenaukreis eine Vorreiterrolle übernommen. Bereits mit der Anlage im Bereich Weißmoos befand sich eine der ersten Windenergieanlagen im Ortenaukreis auf beziehungsweise unmittelbar an unserer Gemarkung“, legte er dar. Der geforderte „substanzielle Beitrag zur Windenergie“ sei nicht nur erfüllt, sondern sogar übererfüllt worden.
Auch in der zweiten Offenlage des Regionalplans, bemängelte Litterst, werde „die besondere Situation des Schuttertal aus unserer Sicht weiterhin nicht ausreichend berücksichtigt“. Konkret spricht er von einem „atypischen Sonderfall“ im Verbandsgebiet. Die „grundsätzlich nachvollziehbare“ Systematik zur Beurteilung des Überlastungsschutzes könne im Tal nicht angewandt werden. Litterst verwies darauf, dass diese weitgehend in Mecklenburg-Vorpommern entwickelt worden sei, also einer Gegend mit flachen Landschaften. Im Schuttertal dagegen mit engen Tallagen und Höhenrücken ende die optische Wirkung von Windrädern nicht nach 2500 Metern. Die Anlagen würden – anders als es eine Karte suggeriert – nicht als getrennte Standorte wahrgenommen. Es entstehe eine „besondere Belastungswirkung“, die sich zu einer „gefühlten Umfassung oder Einkesselung einzelner Ortsteile verdichten“ könne. Ähnlich argumentierte zuletzt im April auch die Stadt Ettenheim.
„Repowering“ wird nicht bedacht
Der Rathauschef ging auch auf das im Sinne der Energiewende gewünschte „Repowering“ ein. Also der Ersatz bestehender Anlagen mit neueren, leistungsfähigeren – aber auch höheren. Ein Beispiel, wie dies die optische Wirkung beeinflussen könnte, zeigte Litterst im März bei einem Besuch unserer Redaktion: Von der Prinschbachhütte bei Dörlinbach in Richtung des Orts laufend, sieht man auf dem gegenüberliegenden Höhenzug gerade noch Spitzen von Rotorblättern über den Bäumen hinausschauen. Wenn die Anlagen des Bürgerwindparks Südliche Ortenau (BWSO) aber repowert werden, würden sie wohl erheblich präsenter wirken. „Wenn bereits heute eine erhebliche Vorbelastung besteht und künftig höhere Anlagen hinzukommen können, darf die Belastung nicht nur nach dem heutigen Erscheinungsbild bewertet werden“, erklärte der Bürgermeister. Man habe diesen Punkt bereits in der ersten Offenlage angemerkt – der Regionalverband habe ihn aber nicht aufgegriffen. „Das ist ein erheblicher Mangel.“
Konkret geht es Schuttertal, wie der Beschlussvorlage zu entnehmen ist, um folgende zu streichenden Flächen: Das Teilgebiet westlich des bestehenden Windparks am Kambacher Eck (W-62), die Gebiete W-78-1, W-78-2 und W-78-4 östlich und südöstlich von Schweighausen, die Fläche östlich des bestehenden Windparks Südliche Ortenau sowie eine Fläche südlich davon am Streitberg. Diese ist besonders heikel, da die Gemeinden Kappel-Grafenhausen und Ringsheim, die dort Enklaven besitzen, derzeit ihrerseits Planungen für Windräder vorantreiben. Dieses potenzielle Konfliktthema griff Litterst am Dienstag jedoch nicht auf.
Enge Abstimmung mit Seelbach
Die Gemeinde, betonte der Bürgermeister abschließend ein zweites Mal, halte an ihrer Position fest: „Wir fordern, die besondere topographische und bereits vorbelastete Situation Schuttertals im Rahmen der Abwägung vertieft zu berücksichtigen und die vorgesehenen Vorranggebiete entsprechend weiter zu reduzieren“, fasste er zusammen. In dieser Position habe man sich eng mit der Gemeinde Seelbach abgestimmt. Dort bespricht der Gemeinderat am kommenden Montag die Stellungnahme zur zweiten Offenlage, die Argumentation für einen „atypischen Sonderfall“ lautet in der Beschlussvorlage ähnlich.
Und was ist, wenn der Regionalverband den Forderungen aus dem Schuttertal nicht folgt? „Wir halten uns die Option einer gerichtlichen Prüfung zumindest offen“, schickte Litterst Richtung Freiburg.
Kein Widerspruch
Die Gemeinderäte hatten zu Littersts Ausführung keine weiteren Anmerkungen. Einzig Michael Vögele hakte nach, warum man nicht auch die Streichung einer Fläche beim BWSO fordere. Litterst erklärte, dass man beim BWSO ein Mitspracherecht hätte, sollte dieser um ein Windrad ergänzt werden. Zudem sei die Fläche tatsächlich im Flächennutzungsplan als geeignet für Windenergie eingezeichnet. Geschlossen hoben die Räte die Hand, die Anmerkungen in der zweiten Offenlage wie von Litterst dargelegt einzubringen.