Ein Mann muss sich vor dem Landgericht Tübingen verantworten. Er soll seine Ehefrau mit einem Messer attackiert haben. (Symbolbild) Foto: BortN66 - stock.adobe.com

Die Staatsanwaltschaft Tübingen hat im Fall des Messerangriffs auf eine Ehefrau aus Rottenburg Anklage wegen versuchten Totschlags erhoben. Der Prozess beginnt Anfang Januar 2026.

Im Fall eines 39-jährigen Mannes, der im Juli 2025 in Rottenburg seine Ehefrau mit einem Messer verletzt haben soll, hat die Staatsanwaltschaft Tübingen nun Anklage vor dem Schwurgericht des Landgerichts Tübingen erhoben.

 

Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, seiner Ehefrau in der gemeinsamen Wohnung im Zuge eines Streits eine Schnittverletzung am Hals zugefügt zu haben. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft handelte der Mann dabei mit Tötungsabsicht. Die Tötung sei nur deshalb nicht vollendet worden, weil es der Frau gelungen sei, aus dem Zimmer zu flüchten und sich in einem anderen Raum einzuschließen.

Frau konnte sich selbst zum Polizeirevier begeben

Die Frau hatte sich nach dem Vorfall selbstständig zum Polizeirevier Rottenburg begeben. Dort wurde sie erstversorgt, bevor sie zur ambulanten Behandlung in eine Klinik gebracht wurde. Lebensgefahr bestand nach damaligem Stand nicht. Der Tatverdächtige wurde wenig später in der Wohnung widerstandslos festgenommen; das mutmaßlich verwendete Messer wurde beschlagnahmt.

Bereits im Juli war der Mann auf Antrag der Staatsanwaltschaft dem Haftrichter beim Amtsgericht Tübingen vorgeführt worden. Dieser erließ Haftbefehl und ordnete Untersuchungshaft an. Die kriminalpolizeilichen Ermittlungen zu den Hintergründen des Streits und zum genauen Ablauf dauern an.

Mehrere Prozesstage angesetzt

Mit der nun erhobenen Anklage wird der Fall Anfang 2026 vor dem Schwurgericht des Landgerichts Tübingen verhandelt. Der Prozess beginnt am Donnerstag, 8. Januar 2026, um 9 Uhr. Fortsetzungstermine sind für den 9., 16. und 23. Januar jeweils um 9 Uhr angesetzt.