Einen eher ungewöhnlichen Prozesstag gab es jetzt am Landgericht in Tübingen. Foto: Aleksandar Mitrevski

Weil ein Mann vor Gericht keine Ruhe gibt, zieht eine Richterin Konsequenzen. Der Angeklagte soll in einer Asylunterkunft einen Landsmann attackiert und beraubt haben.

Die Wahrheitsfindung vor Gericht kann sehr schwierig sein. Manchmal sind es fehlende Beweise. Am Donnerstag in Tübingen war es am Landgericht ein fehlender Angeklagter. Der 29-jährige Mann, dem die Staatsanwaltschaft schweren Raub in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung vorwirft, erschien nicht.

 

Sein Verteidiger Sebastian Gauss zuckte auf Nachfrage von Richterin Mayer mit den Schultern. Er wisse nicht, wo sein Mandant sei. Mayer beauftragte die Polizei an der Adresse des Mannes zu klingeln – und ihn nach Tübingen zu bringen. Denn ohne Angeklagten gibt es keinen Prozess.

Vorwurf: schwerer Raub und Körperverletzung

Der Mann soll im August 2024 um 7.30 Uhr einen 30-jährigen Landsmann in einer Asylbewerberunterkunft im östlichen Kreis Calw attackiert haben. Der Angeklagte warf laut Staatsanwaltschaft dem mutmaßlichen Opfer vor, seine Schwester belästigt zu haben. Das sei der Grund für die Attacke gewesen.

Der Angeklagte verletzte den Älteren mit einem Messer im Gesicht, klaute sein Handy, stahl Tabletten, randalierte im Zimmer, bedrohte ihn mit dem Tod, so Oberstaatsanwältin Susanne Teschner. Der Ältere rief schließlich mit dem Handy eines Mitbewohners die Polizei.

Die brachte am Donnerstag zwei Stunden nach dem eigentlichen Prozessbeginn den Angeklagten in den Schwurgerichtssaal. Zu den Vorwürfen äußerte er sich nicht. Sein Zuspätkommen begründete er mit einer Krankheit, die wiederum von „schwarzer Magie“ ausgelöst sei. Richterin Mayer rief das mutmaßliche Opfer als Zeuge in den Saal. Doch auch dieser Mann fehlte. Und auch diesen Mann musste die Polizei abholen. Er habe gedacht, der Prozess sei am Freitag, erklärte der 30-jährige, als er am frühen Nachmittag schließlich in Tübingen eintraf.

Zeuge hat immer noch Angst vor dem Angeklagten

Doch sein Verhalten ließ auf einen anderen Grund für das ursprüngliche Fernbleiben schließen: Er hat immer noch Angst vor dem Angeklagten. Er könne seit der Attacke nur noch schlecht schlafen, ziehe sich oft zurück, habe Angstzustände, sagte er. Der 30-jährige drehte sich vom Angeklagten weg, schaute ihn nie an, sprach mit ganz leiser Stimme. Er fragte Richterin Mayer auch, ob er mit ihr unter vier Augen sprechen könne, was diese ablehnte.

Der Zeuge bestätigte die Anklage in den Kernpunkten. Er kenne den Angeklagten kaum. Man habe gemeinsame Bekannte. Aber nach dem Vorfall 2024 habe der Mann ihn nochmals attackiert. „Der ist nicht normal. Der braucht eine Psychiatrie“, sagte er über den Angeklagten. Zudem sei der Mann tablettenabhängig.

Angeklagter stört den Prozess

Der Angeklagte zeigte vor Gericht auffälliges Verhalten. Er störte, rief rein, redete auf den Zeugen ein, unterbrach die Richterin, zerriss Papier in kleine Fetzen, warf eine kleine Dose durch den Raum, stand auf, lief umher, gähnte, wippte auf dem Stuhl, schlug sich mit der Faust selbst in den Leib. Richterin Mayer ignorierte vieles davon.

Der Mann verlangte mehrmals Pausen und wollte nach Hause. Er habe kaum geschlafen, wegen Rückenschmerzen starke Opioide genommen. Zur Sicherheit ordnete Mayer an, den Angeklagten über die Mittagspause in Gewahrsam zu nehmen. Nicht, dass er wieder abhaut.

Am Nachmittag verschlimmerte sich sein Verhalten. Er störte weiter, wurde laut, der Prozess konnte kaum ordentlich ablaufen. Der Dolmetscher setzte sich zum eigenen Schutz an das andere Ende des Saals. Richterin Mayer rief schließlich einen Justizbeamten in den Saal, der für Sicherheit sorgen sollte.

Auch drei Polizisten, die als Zeugen geladen waren, kamen zu Hilfe. Und Mayer brummte dem Angeklagten ein Ordnungsgeld von 200 Euro auf.

Verhandlung ausgesetzt

Dem war das egal. „Ich zahl’ 10 000 Euro, wenn ich heim kann“, rief er. Mayer setzte den Prozess schließlich aus. Es brauche ein psychiatrisches Gutachten zu dem Mann. Es stelle sich die Frage nach dessen Schuldfähigkeit und ob er in eine geschlossene Psychiatrie eingewiesen werden muss.

Doch vorerst bleibt der Angeklagte auf freiem Fuß. Er verließ nach Mayers Entscheidung als erster den Gerichtssaal – und kehrte gleich wieder zurück. Denn er fragte, ob die Polizisten ihn nach Hause fahren können. Die lehnten ab. Sein Verteidiger lieh ihm schließlich Geld für Bus und Bahn. Wann der Prozess weitergeht, ist unklar.