Er hörte nach eigenen Angaben Stimmen, fühlte sich verfolgt, attackierte schließlich in Hirsau einen Mann und drohte, ihn zu töten. Nun wird einem 20-Jährigen der Prozess gemacht. Doch ist er schuldfähig? Dazu befragte das Gericht dessen Mutter und einen Experten.
Calw-Hirsau/Tübingen - Es kommt nicht häufig vor bei Gerichtsverfahren, dass auch die Mutter des Angeklagten ausführlich zu Wort kommt. Dabei kann die Mutter in dem Strafverfahren gegen ihren 20-jährigen Sohn, der sich derzeit vor dem Landgericht Tübingen unter anderem wegen versuchten Totschlags zu verantworten hat, zu den mutmaßlichen Taten gar nicht Stellung nehmen – denn bei denen war sie gar nicht dabei. Der Frau bleibt lediglich die schmerzhafte Aufgabe, den leidvollen Lebensweg ihres Sohnes von der Drogensucht zu schweren psychischen Störungen samt diverser Aufenthalte in psychiatrischen Krankenhäuser zu beschreiben. Dabei soll die Frau zur Klärung der alles entscheidenden Frage des Prozesses beitragen: Ist der Angeklagte schuldunfähig?
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