Ein vermeintlich anzügliches Augenzwinkern im Badkap hatte mehrere Gerichtsprozesse zur Folge. (Symbolfoto) Foto: jufo – stock.adobe.com

Zwei Badegäste mit Fausthieben verletzt: Mann sah sich wegen anzüglichem Augenzwingern in seiner Ehre gekränkt.

Albstadt-Ebingen/Hechingen - Das Landgericht Hechingen hat am Montag in der Berufungsverhandlung ein Urteil des Amtsgerichts Albstadt gegen einen 40-jährigen Mann bestätigt, der im Sommer 2018 während eines Besuchs im Badkap zwei andere Badegäste mit Fausthieben verletzt hatte. 

Der 40-Jährige sah sich durch ein vermeintliches, anzügliches Augenzwinkern eines der beiden Männer, das seiner Ansicht nach seiner Frau galt, in seiner Ehre gekränkt.

Brüder hatten Urteil angefochten

Das Amtsgericht Albstadt hatte ihn 2019 wegen Körperverletzung und außerdem wegen des Erwerbs von Kokain zu einer einjährigen Bewährungsstrafe verurteilt und seinen älteren Bruder wegen Beihilfe zur Körperverletzung zu einer Geldstrafe.

Beide Brüder hatten das erstinstanzliche Urteil angefochten; es blieb jedoch in beiden Fällen bei der Verurteilung und beim verhängten Strafmaß.