Im Fall von Refet Iseni gibt es eine neue Entwicklung: Weil die Zustellung des Ablehnungsbescheids gegen seinen Asylantrag gescheitert ist, befindet er sich nun erst einmal wieder im Asylverfahren. An der Ablehnung seines Asylantrags ändert sich dadurch jedoch nichts.
Dass der Ablehnungsbescheid gegen den Asylantrag bei Isenis Rechtsanwalt nie eingegangen sei, erwähnten Malermeister Peter Lachenmaier und sein Mitarbeiter Refet Iseni bereits vor einigen Wochen im Gespräch mit unserer Redaktion. In einem Schreiben vom 30. August bestätigte nun auch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf), dass die Zustellung des Bescheids als gescheitert anzusehen sei. Die Einlieferung des Einschreibens bei der Deutschen Post sei zwar nachzuweisen, die erfolgreiche Zustellung jedoch nicht.