Malermeister Peter Lachenmaier (rechts) kämpft um seinen Mitarbeiter Refet Iseni. Foto: Fritsche

Im Fall von Refet Iseni gibt es eine neue Entwicklung: Weil die Zustellung des Ablehnungsbescheids gegen seinen Asylantrag gescheitert ist, befindet er sich nun erst einmal wieder im Asylverfahren. An der Ablehnung seines Asylantrags ändert sich dadurch jedoch nichts.

Dass der Ablehnungsbescheid gegen den Asylantrag bei Isenis Rechtsanwalt nie eingegangen sei, erwähnten Malermeister Peter Lachenmaier und sein Mitarbeiter Refet Iseni bereits vor einigen Wochen im Gespräch mit unserer Redaktion. In einem Schreiben vom 30. August bestätigte nun auch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf), dass die Zustellung des Bescheids als gescheitert anzusehen sei. Die Einlieferung des Einschreibens bei der Deutschen Post sei zwar nachzuweisen, die erfolgreiche Zustellung jedoch nicht.

 

Dadurch verliert der Ablehnungsbescheid, der im September 2023 ausgestellt worden war, seine Bestandskraft. Iseni, der aus Mazedonien stammt, befindet sich damit wieder im laufenden Asylverfahren und bekommt von der zuständigen unteren Ausländerbehörde nochmals eine Aufenthaltsgestattung ausgestellt.

Grundsätzlich ändert sich an dem Fall jedoch nichts: Denn der Ablehnungsbescheid besteht nach wie vor, wie eine Sprecherin des Regierungspräsidiums Karlsruhe als zuständige Behörde auf Anfrage mitteilt. Es bleibt dabei, dass Isenis Asylantrag als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt wird.

Am 2. September sei daher durch das Bamf ein neuer Zustellversuch des Ablehnungsbescheids unternommen worden. Ein Nachweis über die erfolgreiche Zustellung liege dem RP noch nicht vor, teilte die Sprecherin am Freitagvormittag mit.